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Heirat - Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Zuletzt geändert: 23.08.2023 19:47:38 CEDT
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: heiraten@krefeld.de
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
1. Welche Unterlagen benötigen beide Verlobte:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes, im Bürgerservice erhältlich,
- Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister.
- Bei Auslandsbeteiligung informieren Sie sich unter: heiraten@krefeld.de.
2. Das Formular können Sie auf dieser Seite unten im Bereich Formulare online ausfüllen und anschließend ausdrucken.
3. Einwurf der Unterlagen (Ausweise in Kopie (Vorder- und Rückseite) sowie Urkunden im Original) in den Nachtbriefkasten:
Rathaus Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Weitere Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Zeugnis bestätigt dem Standesamt im Ausland, dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Krefeld wohnen oder zuletzt in Krefeld gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten unter: heiraten@krefeld.de.
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist ausschließlich schriftlich zu stellen, ein Onlineformular finden Sie unten im Bereich Formulare.
Gebühren
Für ein deutsches Ehefäigkeitszeugnis fällt eine Gebühr von 50,00 Euro und für ein ausländisches Ehefähigkeitszeugnis eine Gebühr von 75,00 Euro an.
Hinweise
Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Leikanummer
99059002000000
Links
Formulare
- Ehefähigkeitszeugnis - Antrag auf Ausstellung - Formuarassistent