Inhaltsbereich
Duldung beantragen
Zuletzt geändert: 09.08.2022 11:36:10 CEDT
Eine Duldung erhalten insbesondere Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dennoch keine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) erteilt werden kann.
Neben den Fällen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt.
Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Einzelfall stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Abteilung Migration
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Hinweise
Die Ausreisepflicht bleibt in allen Duldungsfällen bestehen.
Leikanummer
99010008000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld