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Eine Duldung erhalten insbesondere Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dennoch keine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) erteilt werden kann.

Neben den Fällen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt.

Duldung, Wochen, Unterlagen, Migration, Konstellationen, Gründen, Fällen, Erkundigen, Einzelfall, Duldungsfällen, ausländische Mitbürgerhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/duldung-beantragen/Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Einzelfall stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Abteilung Migration
Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Duldung beantragen

Zuletzt geändert: 09.08.2022 11:36:10 CEDT

Eine Duldung erhalten insbesondere Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dennoch keine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) erteilt werden kann.

Neben den Fällen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt.

Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Einzelfall stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Abteilung Migration

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Hinweise

Die Ausreisepflicht bleibt in allen Duldungsfällen bestehen.


Leikanummer

99010008000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

Formulare