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Dorferneuerung
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:03:41 CEDT
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) werden Maßnahmen u.a. zur Dorferneuerung finanziert. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.
Rechtliche Grundlagen
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Formen der Antragstellung
Persönlich oder schriftlich.
Gebühren
Gebüren fallen nicht an.
Fristen
Fristen werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen separat bekannt gegeben.
Leikanummer
99132014000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld