Ein- & Auswanderung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) am 1. September 2011 wurden die bisherigen Aufenthaltstitel in Papierform (Klebeetiketten) abgelöst. Ziel war es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat produziert und besitzt einen kontaktlosen Chip, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Darüber hinaus eröffnet der eAT die Möglichkeit der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen durch einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur. Dies spart Zeit und Kosten.

Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden. Diese Nutzung ist erst ab dem Alter von 16 Jahren möglich.

Weiterführende Informationen

Die Kartennutzungsdauer entspricht maximal der Gültigkeit des eingetragenen, dazugehörige Reisepasses oder Passersatz. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reisepass oder Passersatz beantragen und bei uns zwecks Verlängerung oder Übertragung Ihres Aufenthaltstitels vorsprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Besonderheiten

Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert, sodass zwischen Beantragung und Aushändigung der Karte in der Regel vier Wochen liegen.

Achtung: Zurzeit leider erheblich erhöhte Bearbeitungszeit!

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen

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