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Denkmalrechtliche Genehmigung (zur Veränderung des Gebäudes) beantragen
Zuletzt geändert: 21.09.2022 06:46:34 CEDT
Für Änderungen an allen Denkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen ist zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnispflicht schließt Veränderungen in der ummittelbaren Umgebung von Denkmälern ein.
Rechtliche Grundlagen
§ 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Unterlagen
Zum Ist-Zustand:
- Aufnahmen vom derzeitigen Zustand des Baudenkmals (unbedingt notwendig bei äußeren Veränderungen)
- Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Beschreibung von Schäden
Zum Soll-Zustand:
- Bauzeichnungen mit der Darstellung der geplanten Veränderungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen
- Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls Leistungsangebote
- Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme für den Erhalt des Denkmals
Gebühren
Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Vom jeweiligen Projektumfang abhängig.
Leikanummer
99033002000000, 99033011006000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld