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Brauchtumsfeuer - Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 22.11.2022 20:00:21 CET
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauchtumsfeuer) im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdert oder erheblich belästigt werden können.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen, wenn lediglich kurzfristig mit Luftverunreinigungen zu rechnen ist.
Örtliches Brauchtum (z.B. Martins- und liturgische Osterfeuer oder ähnliche Feuer) wird in der Regel nicht als erhebliche Belästigung angesehen werden können. Nach dieser Vorgabe bedarf es also bei offiziellen Brauchtumsfeuern, die von Martins-, Bürger- und sonstigen Vereinen sowie Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden bei Martinszügen oder Osterfeiern inszeniert werden, keiner ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung.
Bei der Durchführung von Brauchtumsfeuern sind die im angehängten Merkblatt enthaltenen Hinweise und Sicherheitsregeln unbedingt zu beachten.
Rechtliche Grundlagen
§7 Landes.Immisionsschutzgesetz (LImschg)
Unterlagen
Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Veranstaltung werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan) werden ebenfalls abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.
Formen der Antragstellung
Der Antrag auf Ausrichtung von Brauchtumsfeuern ist bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Krefeld einzureichen.
Das Antragsformular steht weiter unten im Formularbereich als Formularassistent zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt werden. Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.
Gebühren
Die Erteilung einer Genehmigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Hinweise
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
Fristen
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher einzureichen.
Leikanummer
99063010000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- Brauchtumsfeuer - Antrag auf Ausrichtung - online einreichbar - Formularassistent