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Brandschutz- und Evakuierungshelfer - Unterweisung
Zuletzt geändert: 02.08.2022 14:15:07 CEDT
Die Feuerwehr Krefeld bietet im Rahmen der Ausbildung für andere Behörden, Fachbereiche und Firmen eine Unterweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern, Inbetriebnahme von Wandhydranten an. Diese Inhalte werden im Rahmen einer Brandschutzunterweisung bzw. der Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer durchgeführt.
Diese Unterweisungen zielen auf die Mitarbeiter ab, die gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen und entsprechen den geforderten Inhalten gemäß ASR 2.2 zur Unterweisung von Brandschutzhelfern.
Ebenfalls werden die geforderten Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 § 22 (2), Einweisung in Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, mit dieser Unterweisung abgedeckt.
Während dieser Schulung vermitteln wir Ihnen u. a. die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Im praktischen Teil wird Ihnen u. a. demonstriert, was mit einer Spraydose passiert wenn diese mit Feuer in Berührung kommt und sich erhitzt.
Die Teilnehmer werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen sowie die verschiedenen Arten von Feuerlöschern in Betrieb nehmen und einsetzen.
Als Brandschutzhelfer können Sie die Verantwortung für die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall übernehmen. Als zusätzlich ausgebildeter Evakuierungshelfer können Sie die Evakuierung/Räumung von Etagen oder Gebäuden einleiten sowie im Ernstfall Mitarbeiter, Schüler, Kunden und Besucher warnen. Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer kann ebenso die Planung und Organisation der Sammelstelle übernehmen und der Feuerwehr als wichtiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, z. B. einer Änderung der Brandschutzordnung, neuen Verfahren mit erhöhter Brandgefährdung oder eines Brandereignisses im Betrieb, ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich
Die Veranstaltungen werden in der Regel auf der Feuerwache 2 in Krefeld-Linn (Hafenstraße 50) in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr bzw. 9.00 bis 15.30 Uhr durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen werden zusammen mit der Rechnung ca. 10 Tage nach der Veranstaltung versendet.
Die Lehrgangsgröße bewegt sich im Rahmen von 8 bis 12 Teilnehmern. Sollte im Vorfeld absehbar sein, dass nicht genügend Anmeldungen für eine Veranstaltung vorliegen, behalten wir uns vor einen Ausweichtermin anzubieten.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Feuerwehr Krefeld
Gebühren
Die Kosten belaufen sich auf 81,00 Euro pro Teilnehmer bei der Brandschutzunterweisung und 117,00 Euro pro Teilnehmer bei der kombinierten Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Hinweise
Termine Brandschutzunterweisung:
Aktuell können wir keine Unterweisungen für Unternehmen anbieten. Die Kapazitäten sind mit internen Lehrgängen ausgelastet. Sobald es neue Termine gibt, wird dies hier auf der Seite veröffentlicht.
Alle Veranstaltungen finden dann wie gewohnt auf der Feuerwache 2 auf der Hafenstraße 50 in Krefeld statt.
Bei den Veranstaltungen sind besondere Hygieneregeln einzuhalten, diese werden mit den Einladungen verschickt und sind zwingend zu beachten.
Kontakt
Anschrift
Feuerwehr und Zivilschutz
Zur Feuerwache 4
47805 Krefeld