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Bildungspaket - Kostenpauschale für Schulbedarf beantragen
Zuletzt geändert: 22.11.2021 11:42:42 CET
Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Bastelmaterial.
Die Höhe des anerkannten persönlichen Schulbedarfs ist pauschaliert.
Zum 1. August des Jahres wird ein Bedarf in Höhe von 104,00 Euro und zum 1. Februar des Jahres in Höhe von 52,00 Euro berücksichtigt.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt zu den genannten Terminen auf Ihr Konto.
Unterlagen
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular erhalten Sie beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld.
Auf dieser Seite steht der entsprechende Antrag ebenfalls zum Herunterladen zur Verfügung.
Ausnahme: Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erhalten diese Pauschale automatisch durch das Jobcenter ausgezahlt.
Mit dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 10, spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres, ist der Schulbesuch im Regelfall durch eine Schulbescheinigung nachzuweisen. Der Nachweis muss erkennen lassen, welche Schule in welcher Jahrgangsstufe besucht wird. Daneben ist das voraussichtliche Ende des Schulbesuches zu bescheinigen.
Fristen
Leistung erfolgt frühestens nach Antragstellung
Leikanummer
99088027000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!
Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165
E-Mail: bildungspaket@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)
St.-Anton-Str. 69-71
47798 Krefeld
Downloads
Formulare
- BuT-Antrag Schulpauschale - portables Dokumentenformat