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Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Bastelmaterial. Um die Anschaffung dieser Dinge zu erleichtern, wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zweimal im Jahr Geld gezahlt.

Die Pauschale wird zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 116,00 Euro und zu Beginn des zweiten Halbjahres in Höhe von 58,00 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt zu den genannten Terminen auf Ihr Konto.

Die Schulpauschale wird in der Regel jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelsatz erhöht. Die konkrete Höhe ab dem Schuljahr 2024/2025 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Leistungen können Schülerinnen und Schüler erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erzielen, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Achtung!

Wenn Sie Bürgergeld (Jobcenterleistungen) erhalten, erfolgt die Auszahlung der Schulpauschale direkt über das Jobcenter.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Bildungspaket - Kostenpauschale für Schulbedarf beantragen

Zuletzt geändert: 21.08.2023 08:17:34 CEDT

Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Bastelmaterial. Um die Anschaffung dieser Dinge zu erleichtern, wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zweimal im Jahr Geld gezahlt.

Die Pauschale wird zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 116,00 Euro und zu Beginn des zweiten Halbjahres in Höhe von 58,00 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt zu den genannten Terminen auf Ihr Konto.

Die Schulpauschale wird in der Regel jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelsatz erhöht. Die konkrete Höhe ab dem Schuljahr 2024/2025 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Leistungen können Schülerinnen und Schüler erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erzielen, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Achtung!

Wenn Sie Bürgergeld (Jobcenterleistungen) erhalten, erfolgt die Auszahlung der Schulpauschale direkt über das Jobcenter.

Unterlagen

Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Für 6-jährige muss einmalig und für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre jährlich eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Formen der Antragstellung

Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)

Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

Fristen

Leistung erfolgt frühestens nach Antragstellung


Leikanummer

99088027000000

Kontakt

Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe

Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!

Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165

E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)

St.-Anton-Str. 69-71

47798 Krefeld

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Formulare