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Gewerbe - Betrieb nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:47:30 CET
Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Personalausweis
Formen der Antragstellung
schriftlich
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Bis zu 2 Wochen.
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.
Leikanummer
99050078056000, 99025007000000, 99058031000000, 99050079000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld