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Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.

Gewerbetreibenden, Betrieb, Gewerbe, Betriebsfortführunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/betrieb-eines-gewerbes-nach-dem-tod-des-gewerbetreibenden-ohne-befaehigten-stellvertreter/Es fallen keine Gebühren an. Sterbeurkunde Personalausweis
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Gewerbe - Betrieb nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:47:30 CET

Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Gewerbeordnung

Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis

Formen der Antragstellung

schriftlich

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Bis zu 2 Wochen.

Fristen

Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.


Leikanummer

99050078056000, 99025007000000, 99058031000000, 99050079000000

Kontakt

Marco Schmedders

Telefon: 0 21 51 / 86-2329

E-Mail: marco.schmedders@krefeld.de

Zimmer 115

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld