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Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht.

Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen.

Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der folgende Daten enthält:

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
  • Familiennamen,
  • Vornamen,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • Anschrift,
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit, wobei mitreisende Angehörige auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben sind,
  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich in anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Information zu einer melderechtlichen Anmeldung erhalten Sie hier...

Beherbergungsstätte, Besondere, Meldepflicht, Meldung, Anzahl, Zahl, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnung, Wochenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/besondere-meldepflicht-in-beherbergungsstaetten-meldung-einreichen/Es fallen keine Gebühren an.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Meldung einreichen)

Zuletzt geändert: 17.01.2023 10:21:16 CET

Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht.

Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen.

Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der folgende Daten enthält:

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
  • Familiennamen,
  • Vornamen,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • Anschrift,
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit, wobei mitreisende Angehörige auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben sind,
  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich in anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Information zu einer melderechtlichen Anmeldung erhalten Sie hier...

Rechtliche Grundlagen

§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Sofort bei Vorsprache


Leikanummer

99115007023000

Kontakt

Ursula Klein

Telefon: 0 21 51 / 86-2280

E-Mail: u.klein@krefeld.de

Zimmer 021

Thorsten Salobir

Telefon: 0 21 51 / 86-2261

E-Mail: t.salobir@krefeld.de

Zimmer 115

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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