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Baulast eintragen lassen - Grundstücksteilung beantragen
Zuletzt geändert: 09.02.2021 10:10:47 CET
Baulasteintragungen und Grundstücksteilungen
Baulasten
Das Gesetz definiert die Baulast als öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus dem Gesetz ergibt.
Die Baulast bewirkt keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, sondern sie räumt rechtliche Hindernisse aus, die einem Bauvorhaben im Wege stehen. Baulasten gelten auch für Rechtsnachfolger. Sie können von der Bauaufsichtsbehörde nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Grundstücksteilungen
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter.
Den zuständigen Sachbearbeiter können Sie dem unter „Wer bearbeitet Ihren Antrag" verfügbaren Straßenverzeichnis entnehmen.
Rechtliche Grundlagen
- Bauordnung für das Land Nordhrein-Westfalen
- Bauprüfverordnung Nordrhein-Westfalen
- Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
Unterlagen
Für Grundstücksteilungen sind nach § 17 BauPrüfVO entsprechende Antragsunterlagen in 4-facher Ausfertigung vorzulegen:
- Antragsformular Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als sechs Monate sein darf im Original, zu beziehen über den Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen.
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.
Formen der Antragstellung
Schriftlicher Antrag mit Formular.
Gebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
- Öffentliches Baurecht
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Bereich Grundstücksteilung
Telefon: 0 21 51 / 3660-3934
E-Mail: susanne.peters@krefeld.de
Zimmer 227
Anschrift
Bauaufsicht
Parkstraße 10
47829 Krefeld
Downloads
Formulare
- Baulast-Antrag auf Eintragung - Formularassistent