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Wenn Sie eine bauliche Anlage abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Dies ist erforderlich für:

  • alle nicht freistehenden, also angebauten Gebäude (Gebäudeklassen 2, 4, 5),
  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7 m bis zu 13 m (Gebäudeklassen 4 und 5),
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10 m Höhe.

Vor dem Abreißen einer baulichen Anlage müssen Sie verschiedene Dinge beachten:

  • Standsicherheit der Gebäude und Nachbargebäude prüfen
  • gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
  • auf besonders geschützte Tiere in den baulichen Anlagen und auf dem Abbruchgrundstück achten
  • gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen einholen
Beseitigung, Trag, Abriss, Zuständigkeiten, Abbruch, Abbruchgenehmigunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/beseitigung-anzeigen/Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige oder die Nachforderung weiterer Unterlagen kostet pauschal 50,00 Euro. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens Ein Auszug aus der Flurkarte (§ 2 Absatz 2 BauPrüfVO) mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung von qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker oder Statikerin), dass verbleibende Gebäude nach Abriss noch standsicher sind.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Beseitigung anzeigen - Abbruchgenehmigung beantragen

Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:50:18 CEDT

Wenn Sie eine bauliche Anlage abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Dies ist erforderlich für:

  • alle nicht freistehenden, also angebauten Gebäude (Gebäudeklassen 2, 4, 5),
  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7 m bis zu 13 m (Gebäudeklassen 4 und 5),
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10 m Höhe.

Vor dem Abreißen einer baulichen Anlage müssen Sie verschiedene Dinge beachten:

  • Standsicherheit der Gebäude und Nachbargebäude prüfen
  • gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
  • auf besonders geschützte Tiere in den baulichen Anlagen und auf dem Abbruchgrundstück achten
  • gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen einholen

Rechtliche Grundlagen

Inhalt und Umfang des Bauantrages richten sich nach den Vorschriften der

Unterlagen

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Ein Auszug aus der Flurkarte (§ 2 Absatz 2 BauPrüfVO) mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik

Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung von qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker oder Statikerin), dass verbleibende Gebäude nach Abriss noch standsicher sind.

Formen der Antragstellung

Ausfüllbare Formularassistent steht am Ende dieser Seite zur Verfügung.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige oder die Nachforderung weiterer Unterlagen kostet pauschal 50,00 Euro.

Hinweise

Es wird empfohlen, sich vor beabsichtiger Beseitigung von Anlagen im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen.

Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Fristen

Wenn Sie ein Gebäude vollständig abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.


Leikanummer

99012001001000

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon: 0 21 51 / 86-39 00

E-Mail: FB63@krefeld.de

Anschrift

Bauaufsicht

Oberschlesienstraße 16

47829 Krefeld

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