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Beseitigung anzeigen - Abbruchgenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:50:18 CEDT
Wenn Sie eine bauliche Anlage abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Dies ist erforderlich für:
- alle nicht freistehenden, also angebauten Gebäude (Gebäudeklassen 2, 4, 5),
- freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7 m bis zu 13 m (Gebäudeklassen 4 und 5),
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10 m Höhe.
Vor dem Abreißen einer baulichen Anlage müssen Sie verschiedene Dinge beachten:
- Standsicherheit der Gebäude und Nachbargebäude prüfen
- gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
- auf besonders geschützte Tiere in den baulichen Anlagen und auf dem Abbruchgrundstück achten
- gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen einholen
Rechtliche Grundlagen
Inhalt und Umfang des Bauantrages richten sich nach den Vorschriften der
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
- Bauprüfverordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (BauPrüfVO NRW)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO)a
Unterlagen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
- Ein Auszug aus der Flurkarte (§ 2 Absatz 2 BauPrüfVO) mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
- Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung von qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker oder Statikerin), dass verbleibende Gebäude nach Abriss noch standsicher sind.
Formen der Antragstellung
Ausfüllbare Formularassistent steht am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige oder die Nachforderung weiterer Unterlagen kostet pauschal 50,00 Euro.
Hinweise
Es wird empfohlen, sich vor beabsichtiger Beseitigung von Anlagen im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen.
Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Fristen
Wenn Sie ein Gebäude vollständig abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Leikanummer
99012001001000
Kontakt
Anschrift
Bauaufsicht
Oberschlesienstraße 16
47829 Krefeld
Downloads
Formulare
- Anzeige zur Beseitung von Anlagen - Formularassistent