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Bescheinigung für steuerliche Begünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten
Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:12 CEDT
Nach § 7 h EStG können die durch Zuschüsse aus Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bzw. Entwicklungsbereich gelegenes Gebäude im Rahmeneines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots (§ 177 Abs. 1 BauGB) oder einer entsprechenden verträglichen Regelung steuerlich abgesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 136 ff. BauGB
§ 7 h EStG
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Gebüren fallen an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWert-KostO) NRW wird nach Zeit abgerechnet.
Bearbeitungszeit
Ein Sanierungsverfahren soll nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
Fristen
Die Maßnahme und der Bescheid muss vor dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Leikanummer
99102042000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld