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Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs.

Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.

Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben. Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.

Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.

Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.

Berufsschule, Fachklasse des dualen Systems, Vollzeitschulische Berufsausbildung, Duale Ausbildung, Azubi, Berufskolleg, College, Lehre, Lehrling, Berufsausbildung , Berufsschulabschluss, schulischer Teil der Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/berufskollegs-der-stadt-krefeld-anmeldung/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Berufskollegs der Stadt Krefeld - Anmeldung

Zuletzt geändert: 20.10.2022 16:20:36 CEDT

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs.

Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.

Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben. Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.

Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.

Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.

Rechtliche Grundlagen

§ 41 Schulgesetz NRW

Formen der Antragstellung

Die Anmeldungen zu den Krefelder Berufskollegs erfolgt über ein Online-Verfahren direkt beim Berufskolleg. Unten im Linkbereich finden Sie die vier Berufskollegs der Stadt Krefeld

Bearbeitungszeit

Die Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Fristen

Das Anmeldeverfahren findet jedes Jahr im 1. Quartal statt.


Leikanummer

99019044034000

Kontakt

Anschrift

Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst

Petersstr. 118 (C)

47798 Krefeld