Umwelt

Gewässer: Benutzung eines Gewässers - Grundwasser- und Oberflächenwassernutzung

Für die Förderung von Grundwasser, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie für die Einleitung von Stoffen in diese Gewässer ist nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) für bestimmte Benutzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Voraussetzungen

Gewässerbenutzungen sind nach §§ 8 und 9 WHG unter anderem folgende Tatbestände:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässer
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Gebührenrahmen

  • Bearbeitunggebühr orientiert sich im Wesentlichen am Verwaltungsaufwand: 100,00 € bis 2.500,00 €

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Grundwasserentnahme zur Bewässerung von privaten Gärten

Grundwasserentnahmen zur Bewässerung eigener privater Gärten sind genehemigungsfrei. Je nach Grundstückslage in einer festgesetzten Wasserschutzzone ist die Bohrung bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und ggf. nach der Wasserschutzgebietsverordnung genehmigungspflichtig.

Weitere Informationen bezüglich Wasserschutzzonen und Bohranzeigen finden Sie auf den Dienstleistungsseiten Wasserschutzzonen und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (3-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Zeichnerische Darstellung der Maßnahme auf geeigneten Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitstelle in das Gewässer bzw. in den Kanal (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN 0)
  • Zeichnerische Darstellung über das Ausmaß des Absenktrichters (Reichweite) mit Kennzeichnung schützenswerter Güter und Objekte (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben über das Ausmaß der Wasserhaltung und deren mögliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt (Ausmaß des Absenktrichters, Einwirkung auf Trinkwasserentnahme, Naturhaushalt, bauliche Anlagen, Verkehrsanlagen etc.) - hydrogeologischen Gutachten erforderlich
  • Erläuterungsbericht über eine eventuelle durchzuführende Beweissicherungsmaßnahme während der Wasserhaltung (Aufzeichnung Grundwasserstände, Gebäude, etc.)
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Falls erforderlich, schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das entnommene Grundwasser versickern soll
  • Bei Einleitung des Grundwasser in ein Gewässer oder in einen Regenwasserkanal ist eine Grundwasseruntersuchung vorzunehmen. Grundwasseruntersuchungen nach dem Parameterumfang 

Antrag zur Grundwasserentnahme für betriebliche Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für betriebliche Zwecke (z. B. Kühlwasser, Brauchwasser) sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (3-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit
    • Beschreibung des Unternehmens
    • Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Brunnenstandorte nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator)
    • Angaben über Art und Leistung der eingesetzten Pumpen
    • Verwendungszweck des Wassers, Zusatz von Stoffen, Zustand und Verbleib des anfallenden Abwassers, Angaben untergliedert in Betriebseinheiten
    • Gesamtwasserbedarf und Bedarf pro Betriebseinheit in l/s, m³/h, m³/d, m³/a, einschließlich Erläuterung der Wasserbedarfsermittlung sowie Wasserbedarf bei Spitzenlasten
    • Wasserbedarfsprognose mit Erläuterung
    • bereits durchgeführte und zukünftig geplante Maßnahmen zur Wassereinsparung
  • Lage im Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet
  • Betriebliches Fließschema mit Darstellung des Wasserkreisläufe
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Antrag zur Grundwasserentnahme für private Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für private Zwecke sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (3-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen und Darstellung der Abwasseranlagen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Entnahmestelle (und der Einleitstelle) nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck des Wassers
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Zustand und Verbleib des anfallenden Abwasser
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Antrag zur Grundwasserentnahme für landwirtschaftliche Berieselung

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für landwirtschaftliche Berieselung sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (3-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500 bis M 1:1000 mit Eintragung der Entnahmestelle und der Beregnungsflächen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DINA0)
  • Brunnenschnittzeichnung mit Aufbau
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Liegt der geplante Grundwasserbrunnen in einem naturschutzrechtlich relevanten Gebiet, ist vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis eine entsprechende naturschutzrechtliche Befreiung zu beantragen. Das Online-Formular und alle weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Naturschutzrechtliche Befreiung

Übersicht der Wasserschutzgebiete der Stadt Krefeld

Ob Ihr Grundstück in einer festgesetzten Wasserschutzzone liegt, können Sie auch auf der folgenden Internetseite Umweltdaten vor Ort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überprüfen.

Nachdem Sie die Kartenanwendung gestartet haben, geben Sie in der obersten Zeile bei Ort Adresse und Hausnummer ein und wählen Sie aus den Inhalten Wasser und dann Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete aus. Dort klicken Sie auf Trinkwasser festgesetzt.

Besonderheiten

Bei einer Entnahme von mehr als 5.000 Kubikmeter im Jahr wird gemäß dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine standortbezogene UVP-Vorprüfung und bei einer Entnahme von mehr als 100.000 Kubikmeter im Jahr eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich. Die entsprechende UVP-Vorprüfung ist vor einer wasserrechtlichen Erlaubnis einzureichen. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden ist wünschenswert.

Prozess

  • Die Anträge können online gestellt werden. 
  • Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für private und gewerbliche Grundwasserentnahmen ist grundsätzlich die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. 
  • Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung liegt bei der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (bis zu 12 Monate nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Untere Wasserbehörde (UWB) 0 21 51 / 86-0
wasser@krefeld.de

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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