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Beistandschaften
Zuletzt geändert: 02.08.2023 03:45:26 CEDT
Das Jugendamt berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Außerdem können Sie beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die gleichen Zwecke beantragen. Das Jugendamt tritt dann als rechtlicher Vertreter des Kindes vergleichbar mit einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit auf. Ihr elterliches Sorgerecht wird dabei nicht eigeschränkt.
DIe Beistandschaft kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Rechtliche Grundlagen
- § 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 52a, 55, 56, 59, 60 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Unterhaltstitel (soweit vorhanden)
- Schriftverkehr (soweit vorhanden)
Gebühren
Die Beratung und Unterstützung sowie die Einrichtung und das Führen einer Beistandschaft ist kostenfrei.
Hinweise
Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten am Ende dieser Seite online eine Terminanfrage einzureichen!
Leikanummer
99072002077000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Ostwall 107
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Online-Terminanfrage Beistandschaft - online einreichbar - Formularassistent