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Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente? Gerne helfen wir Ihnen in einem der Bürgerbüros weiter.
Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?

Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Bürgerbüros erfragen.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind.

Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

Testamente und Nachlassangelegenheiten, Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister, Scheidungsurteile etc. können in den Bürgerbüros nicht beglaubigt werden. Gleiches gilt für Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden u.ä.).

Bei Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

Jede Behörde ist befugt, Kopien von Urkunden, die sie selber ausgestellt hat, zu beglaubigen. Sofern andere Gesetze nicht entgegenstehen, können Beglaubigungen vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. In den Bürgerbüros dürfen nur Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden.

Falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte als Nachweis z.B. das Anforderungsschreiben der Behörde, der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, der Bank oder der Versicherung vor.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Beglaubigungen

Zuletzt geändert: 17.08.2023 18:04:42 CEDT

Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente? Gerne helfen wir Ihnen in einem der Bürgerbüros weiter.
Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?

Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Bürgerbüros erfragen.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind.

Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

Testamente und Nachlassangelegenheiten, Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister, Scheidungsurteile etc. können in den Bürgerbüros nicht beglaubigt werden. Gleiches gilt für Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden u.ä.).

Bei Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

Jede Behörde ist befugt, Kopien von Urkunden, die sie selber ausgestellt hat, zu beglaubigen. Sofern andere Gesetze nicht entgegenstehen, können Beglaubigungen vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. In den Bürgerbüros dürfen nur Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden.

Falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte als Nachweis z.B. das Anforderungsschreiben der Behörde, der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, der Bank oder der Versicherung vor.

Rechtliche Grundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

Bitte ins Bürgerbüro mitbringen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung
  • die entsprechenden Kopien des Dokumentes (es können auch kostenpflichtig Kopien im Bürgerbüro angefertigt werden -ausschließlich schwarz-weiß Kopien)

Formen der Antragstellung

Persönlich, bitte vereinbaren Sie vorher online einen Termin.

Gebühren

2,50 Euro pro Beglaubigung
2,00 Euro pro beglaubigte Unterschrift
0,50 Euro Kopierkosten pro Seite DIN A4

Durch Klick auf ein Bürgerbüro erhalten Sie nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den angebotenen Dienstleistungen.


Leikanummer

99014003000000, 99014004035000, 99014005035000, 99014011035000, 99014007035000, 99014010000000, 99014008026000

Kontakt

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