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Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Gegebenenfalls kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), gegebenenfalls auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Auf besonderen Wunsch können die Unterschriften der Personensorgeberechtigten gebührenpflichtig amtlich beglaubigt werden. In diesem Fall ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Beglaubigung und Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

Zuletzt geändert: 14.08.2023 14:57:27 CEDT

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Gegebenenfalls kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), gegebenenfalls auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Auf besonderen Wunsch können die Unterschriften der Personensorgeberechtigten gebührenpflichtig amtlich beglaubigt werden. In diesem Fall ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.

Unterlagen

Im Falle einer amtlichen Beglaubigung wird folgendes benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden
  • Originaldokument
  • einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll

Formen der Antragstellung

Persönlich, bitte vereinbaren Sie vorher online einen Termin.

Bearbeitungszeit

Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Hinweise

Folgende Beglaubigungen sind nicht möglich:

  • Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich. Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
  • Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.

Falls die Kopie eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.


Leikanummer

99014014000000, 99014014035000

Kontakt

Anschrift

Bürgerservice

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld