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Baumschutzsatzung - Befreiung von den Baumschutzbestimmungen
Zuletzt geändert: 25.08.2023 13:11:39 CEDT
Zur Erhaltung des wertvollen Baumbestandes innerhalb der Stadtgrenzen hat der Stadtrat eine Baumschutzsatzung in Kraft gesetzt.
Häufig gestellte Fragen zur Baumschutzsatzung
Welche Bäume sind von den Schutzbestimmungen betroffen?
Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, zu messen in 1 m Höhe, außer Obstbäumen, mit Ausnahme von Esskastanie, Walnuss.
Welche Maßnahmen sind bei geschützten Bäumen verboten?
- Fällung,
- wesentliche Veränderung im Aufbau, zum Beispiel durch Kappung sowie
- Schädigungen aller Art, hier auch die Störung des Wurzelbereiches durch Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen, Feuer, Ausbringung von Chemikalien, Abstellen von Fahrzeugen und Lagern von Baumaterial und ähnlichem im Traufbereich der Krone.
Hilfe, mein Baum ...
- schädigt ein Gebäude, zum Beispiel durch Wurzelwachstum,
- ist krank,
- ist nicht mehr verkehrssicher,
- verursacht unzumutbare Beeinträchtigungen für das Umfeld.
In diesen Fällen, sofern vor Ort eindeutig erkennbar und fachlich nachvollziehbar, liegt eine Voraussetzung vor, die eine Befreiung von den Schutzbestimmungen für Bäume rechtfertigt. Eine solche Befreiung / Genehmigung ist beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld schriftlich, formlos zu beantragen.
Abgestorbene Bäume bedürfen zur Fällung keiner Genehmigung nach der Baumschutzsatzung, unabhängig vom Stammumfang.
Mein Baum steht einem geplanten Bauvorhaben im Wege, was nun?
In diesem Fall wird die Entscheidung über eine Fällerlaubnis grundsätzlich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getroffen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier...
Mein Baum steht im Landschaftsschutzgebiet, was nun?
In diesem Fall wird die Entscheidung über eine Fällerlaubnis grundsätzlich im Rahmen einer Naturschutzrechtlichen Befreiung getroffen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier...
Was ist, wenn ich einen geschützten Baum schädige oder ohne Genehmigung fälle?
Eine solche Ordnungswidrigkeit, kann, je nach Umstand mit einer Geldbuße bis zu 12.500,00 Euro geahndet werden.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- Adresse des Baumstandortes (bei umfangreicherem Baumbestand ist ein Lageplan mit den betroffenen Bäumen hilfreich)
- Postanschrift des Bescheidempfängers
- Unterschrift (oder Vollmacht zur Antragstellung) des Grundstückeigentümers
- Grund für die Fällung
- Ruf-Nummer tagsüber, zwecks Terminabsprachen und Klärung von Details
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist formlos und schriftlich wie folgt zu stellen:
- per Online-Formular,
- per E-Mail an baumschutz@krefeld.de,
- per Post (Anschrift siehe unten) oder
- per Fax (0 21 51 / 86-4440).
Gebühren
- 50,25 Euro (bei abgelehnten Anträgen)
- 67,00 Euro (Genehmigungen)
Bearbeitungszeit
Je nach Umstand (saisonal und wetterbedingt) 1 bis 6 Wochen.
Hinweise
Ersatzpflanzung
Für jeden freigegebenen Baum soll dem Antragsteller grundsätzlich auferlegt werden, min. einen heimischen Laubbaum mit einem Stammumfang von mindesten 14 bis 16 cm auf seinem Grundstück als Ersatz auf seine Kosten zu pflanzen und zu erhalten.
Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der Gegebenheiten, Ausmaß der Fällarbeiten, Standort und der Platzverhältnisse vor Ort entschieden.
Fristen
Die Genehmigung gilt grundsätzlich ein Jahr.
Sollte der Antragsteller innerhalb dieser Frist von seiner Genehmigung keinen Gebrauch gemacht haben, kann er schriftlich und formlos einmalig eine Verlängerung beantragen. Diese Verlängerung gilt für weitere 12 Monate.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld
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Links
Formulare
- Baumschutzsatzung - Antrag auf Befreiung - online einreichbar - Formularassistent