Bebauungsplan (Vereinfachte Änderung beantragen)
Nach § 13 Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan oder einen Teilbereich eines Planes im sogenannten vereinfachten Verfahren zu ändern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ein Bauvorhaben aufgrund der rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht realisierbar ist, es aber den planerischen Absichten des Bebauungsplans entspricht und keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen hat, können die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung vorliegen.
In diesem Fall kann ein Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens gestellt werden. Dieser wird im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung vorgeprüft. Die Entscheidung, ob und in welcher Form ein Bebauungsplan geändert werden kann, trifft der Rat der Stadt Krefeld im förmlichen Verfahren und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit. Ein Anspruch auf ein Planverfahren oder das Ergebnis besteht nicht.
Wenn das Verfahren eingeleitet wird, fallen für den Antragsteller gegebenenfalls Folgekosten an. Diese müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan mit beabsichtigter Planung
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Es genügt ein formloser Antrag des Eigentümers, aus dem der Änderungswunsch und/oder -vorschlag hervorgeht.
- Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.
Bearbeitungsdauer
- 10 Monate (Abhängig von der Priorität)