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Bauvoranfrage stellen
Zuletzt geändert: 09.02.2021 10:34:12 CET
Erteilung eines Vorbescheides, aus dem rechtsverbindlich die rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben hervorgeht.
Informationen zur Dienstleistung
Zur grundsätzlichen Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit kann ein Antrag gestellt werden, der rechtsverbindlich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bescheidet.
Die notwendigen Formulare stehen weiter unten auf dieser Seite zum Abruf bereit.
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0 21 51 / 3660-3999.
Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter.
Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.
Rechtliche Grundlagen
Öffentliches Baurecht
Unterlagen
Bauantragsformular für Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Bauantragsformular für Bauvorhaben im generellen Genehmigungsverfahren
Bauantragsformular für Werbeanlagen
Formen der Antragstellung
Schriftlicher Antrag mit Formular.
Gebühren
Gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Bauaufsicht
Parkstraße 10
47829 Krefeld
Downloads
Formulare
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Formularassistent
- Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren - Formularassistent
- Baubeschreibung - Formularassistent
- Gewerbliche Anlagen - Betriebsbeschreibung - Formularassistent
- Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben - Betriebsbeschreibung - Formularassistent