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Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung: Einsichtnahme in Planunterlagen (Öffentliche Offenlage)
Zuletzt geändert: 24.02.2023 08:24:35 CET
Entwürfe von Bauleitplänen sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch
Formen der Antragstellung
Bei Bedarf bzw. empfohlen: Terminanfrage telefonisch (oder per E-Mail)
Bearbeitungszeit
Bis zu einem Tag.
Fristen
Die Einsichtnahme der öffentlich ausgelegten Unterlagen erfolgt formlos im jeweils in der Bekannmachung angegebenen Zeitraum zu den angegebenen Dienstzeiten. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend, aber zu empfehlen.
Leikanummer
99012012000000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld