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Bauleitplanverfahen - Öffentlichkeitsbeteiligung: Stellungnahmen abgeben
Zuletzt geändert: 29.08.2023 05:16:38 CEDT
Vorentwürfe zu Bauleitplänen werden frühzeitig in öffentlicher Veranstaltung (Bürgeranhörung) oder per Aushang der Öffentlichkeit vorgestellt. Entwürfe von Bauleitplänen sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu beiden Schritten der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahme abgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 3 Baugesetzbuch
Formen der Antragstellung
Stellungnahmen sind formlos schriftlich (per E-Mail oder per Post) abzugeben. Bei Bedarf kann im Einzelfall die Stellungnahme alternativ bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung persönlich zu Protokoll gegeben werden.
Bearbeitungszeit
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen abgegebene Stellungnahme wird geprüft und gemeinsam mit allen anderen Stellungnahmen den Beschlussgremien der Stadt Krefeld zur Abwägung vorgelegt. Erst danach erfolgt eine Mitteilung, wie mit der Stellugnahme umgegangen worden ist.
Fristen
Die Abgabe von Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll bis spätestens 8 Tage nach der öffentlichen Veranstaltung bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung erfolgen. Die Abgabe einer Stellungnahme zu öffentlichen Auslegungen muss innerhalb des in der Bekannmachung angegebenen Zeitraums bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung eingegeben werden.
Leikanummer
99012012000000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld