Inhaltsbereich
Baulastlöschung oder -verzicht
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:50:17 CEDT
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.
Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).
Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.
Rechtliche Grundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
- Bauprüfverordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (BauPrüfVO NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO)
Formen der Antragstellung
Online oder formlos per E-Mail an baulastenauskunft@krefeld.de
Gebühren
Für die Entscheidung über die Löschung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Gebühr für die Entscheidung über die Löschung einer Baulast richtet sich nach der Art der Baulast. Die beträgt je Baulasttatbestand 50,00 Euro bis 250,00 Euro.
Leikanummer
99012004000000
Kontakt
Anschrift
Bauaufsicht
Oberschlesienstraße 16
47829 Krefeld
Links
Formulare
- Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast - online einreichbar - Formularassistent