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Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Zuletzt geändert: 13.01.2023 13:08:04 CET
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Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Rechtliche Grundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Unterlagen
Bei Antragsstellung sind die genaue Lage (Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie die eigene Adresse für den Gebührenbescheid anzugeben.
Formen der Antragstellung
Die Auskunft kann nur schriftlich oder per E-Mail an baulastenauskunft@krefeld.de beantragt werden.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Je vorhandener Baulast auf dem Grundstück (in der Regel gleichbedeutend mit Flurstück) werden 50,00 Euro erhoben. Bei mehr als drei Baulasteintragungen auf einem Grundstück steigt die Gebührensumme nicht weiter (Höchstsumme 150,00 Euro pro belastetem Flurstück).
Pro unbelastetem Flurstück fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an.
Bearbeitungszeit
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von circa drei Wochen zuzüglich Postweg gerechnet werden.
Hinweise
Baulastauskünfte werden nur in schriftlicher Form erteilt und nur per Post versandt. Ein Versand per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Leikanummer
99012004000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Bauaufsicht
Parkstraße 10
47829 Krefeld