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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.

Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).

Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.

Baulasteintragung, Änderung, Westfalen, Wege, Verwaltungsgebührenordnung, Verpflichtung, Verhältnisse, Unterlassen, Rechtsnachfolgern, Nordrhein, Bauen, Grundstückseigentumhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/baulasteintragung/Für die Entscheidung über die Eintragung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Gebühr für die Entscheidung über die Eintragung einer Baulast richtet sich nach der Art der Baulast. Sie beträgt je Baulasttatbestand 50,00 Euro bis 250,00 Euro. Amtlicher Lageplan bzw. bei Baulasten ohne Flächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Baulasteintragung 

Zuletzt geändert: 11.09.2023 14:28:38 CEDT

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.

Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).

Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Amtlicher Lageplan bzw. bei Baulasten ohne Flächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Für die Entscheidung über die Eintragung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Gebühr für die Entscheidung über die Eintragung einer Baulast richtet sich nach der Art der Baulast. Sie beträgt je Baulasttatbestand 50,00 Euro bis 250,00 Euro.


Leikanummer

99012004000000

Kontakt

Saskia Tebarth

Telefon: 0 21 51 / 86-3930

E-Mail: saskia.tebarth@krefeld.de

Zimmer 229

Anschrift

Bauaufsicht

Parkstraße 10

47829 Krefeld

Formulare