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Baugenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 09.02.2021 10:02:57 CET
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage ist die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Es gelten die Bestimmungen der §§ 60 ff. Landesbauordnung (BauO NRW 2018).
Ausgenommen von der Baugenehmigungspflicht sind Vorhaben, die in dem § 62 und § 63 Landesbauordnung (BauO NRW 2018) aufgeführt sind.
Die Baugenehmigung ist nicht nur für Gebäude, sondern auch für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen erforderlich. Dies sind beispielsweise (nicht abschließend) Werbeanlagen, Grundstückseinfriedungen, nicht ebenerdige Terrassen, KFZ-Stellplätze, Lagerplätze, Aufschüttungen, Abgrabungen, Spielflächen und Sportflächen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, dass zuvor ein entsprechender Bauantrag für die geplante Baumaßnahme oder für die vorgesehene Nutzungsänderung bei der Stadt Krefeld eingereicht wird. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Realisierung der Maßnahme begonnen oder die geänderte Nutzung aufgenommen werden.
Wer vor Erteilung der Genehmigung mit der Baumaßnahme beginnt oder umnutzt, verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften. Die kann ein ordnungsbehördliches Einschreiten mit der Stilllegung der Baustelle, einer Nutzungsuntersagung und/oder der Beseitigung der baulichen Anlage mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln zur Folge haben. Daneben kann auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit der Festsetzung eines Bußgeldes eingeleitet werden.
Weitere Informationen
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter.
Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.
Rechtliche Grundlagen
Inhalt und Umfang des Bauantrages richten sich nach den Vorschriften der
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
- Bauprüfverordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (BauPrüfVO NRW)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO)
Unterlagen
- Antrag
- Planunterlagen
Formen der Antragstellung
Schriftlicher Antrag mit Formular (siehe unten).
Gebühren
gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Bauaufsicht
Parkstraße 10
47829 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren - Formularassistent
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Formularassistent
- Baubeschreibung - Formularassistent
- Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben - Betriebsbeschreibung - Formularassistent
- Gewerbliche Anlagen - Betriebsbeschreibung - Formularassistent