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Baugenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 26.09.2023 15:56:07 CEDT
Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen, wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind, finden sie unter dem Punkt "Benötigte Unterlagen".
In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihr Vorhaben die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Geprüft wird z.B., ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder der barrierefreie Zugang vorhanden ist.
Bevor Sie die Baugenehmigung nicht in den Händen halten, dürfen Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen.
Innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung müssen Sie mit den Bauarbeiten beginnen, sonst erlischt die Baugenehmigung. Ebenso erlischt die Baugenehmigung, wenn Sie die Bauarbeiten mehr als ein Jahr unterbrechen.
Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigungen und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.
Weitere Informationen
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter.
Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.
Rechtliche Grundlagen
Inhalt und Umfang des Bauantrages richten sich nach den Vorschriften der
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
- Bauprüfverordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (BauPrüfVO NRW)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO)
Unterlagen
Alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen - Bauvorlagen genannt - sind in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) aufgeführt.
- Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
- Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte), nicht älter als sechs Monate (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches, nicht erforderlich bei Vorlage eines Amtlichen Lageplanes)
- Lageplan, Maßstab mindestens 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
- Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes und des Brandschutzes
- Brandschutzkonzept (bei großen Sonderbauten)
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude außer Polizei und Justiz
Gegebenenfalls erforderlich:
- Amtlicher Lageplan, je nach Grundstücksverhältnissen
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
- Schallschutzgutachten
- Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Ausnahmeantrag
- Berechnung der Abstandsflächen
- Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
- Stellplatznachweis
- Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollge-schosse und der Höhe baulicher Anlagen
(Aufzählung nicht abschließend)
Formen der Antragstellung
Gültig sind die vorgeschriebenen Vordrucke gemäß Bauprüfverordnung
Ausfüllbare Formularassistenten stehen am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Gebühren
Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Hö-he der Gebühr sind Art und (Prüf-)Umfang des Bauvorhabens.
Bearbeitungszeit
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sie prüft auch, ob die Entscheidung von der Zustimmung, Erteilung einer weiteren Genehmigung oder der Erlaubnis einer anderen Be-hörde abhängig ist und welche anderen Behörden zu beteiligen sind. Wenn die Zustimmung anderer Behörden notwendig ist, müssen diese sich innerhalb von zwei Monaten äußern.
Die Bearbeitung dauert sechs Wochen bis vier Monate, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind.
Hinweise
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Erteilung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.
Leikanummer
99012008000000, 77000000000015, 99012014000000
Kontakt
Anschrift
Bauaufsicht
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - Formularassistent
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Formularassistent
- Baubeschreibung - Formularassistent
- Gewerbliche Anlagen - Betriebsbeschreibung - Formularassistent
- Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben - Betriebsbeschreibung - Formularassistent