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Neue Garagen- oder Grundstückszufahrten sowie die Änderung von bestehenden Zufahrten bedürfen der Genehmigung.

Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und vorhandener Strassenausbaupläne wird über die Machbarkeit, Lage und Ausführung von Zufahrten entschieden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Grundstückszufahrt - Baugenehmigung beantragen

Zuletzt geändert: 26.10.2022 14:50:28 CEDT

Neue Garagen- oder Grundstückszufahrten sowie die Änderung von bestehenden Zufahrten bedürfen der Genehmigung.

Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und vorhandener Strassenausbaupläne wird über die Machbarkeit, Lage und Ausführung von Zufahrten entschieden.

Rechtliche Grundlagen

Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Baugesetzbuch
Bebauungspläne
Strassen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

Bauantrag

Formen der Antragstellung

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens.

Gebühren

125,00 Euro

Bearbeitungszeit

2 bis 4 Wochen

Fristen

Werden durch das Baugenehmigungsverfahren vorgegeben.


Leikanummer

99012014000000

Kontakt

Stephan Goerlich

Telefon: 0 21 51 / 86-4252

E-Mail: stephan.goerlich@krefeld.de

Zimmer 110

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld

Formulare