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Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Landesbauordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz usw.) werden Bauanträge bzw. andere bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren vom Fachbereich Umwelt auf ihre Umweltrelevanz und umweltrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft und beurteilt.

Gegebenenfalls werden entsprechende Auflagen formuliert oder Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.

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Bauantrag - umweltrelevante Prüfung

Zuletzt geändert: 13.06.2022 17:42:02 CEDT

Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Landesbauordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz usw.) werden Bauanträge bzw. andere bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren vom Fachbereich Umwelt auf ihre Umweltrelevanz und umweltrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft und beurteilt.

Gegebenenfalls werden entsprechende Auflagen formuliert oder Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.


Leikanummer

99012008000000

Kontakt

Helga Loth

Telefon: 0 21 51 / 86-2450

E-Mail: helga.loth@krefeld.de

Zimmer 1.33

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld