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Parkerleichterungen für Ärzteschaft
Zuletzt geändert: 05.12.2023 08:37:43 CET
Ärzte können zur Ergänzung der Inanspruchnahme von Sonderrechten beim Parken im Rahmen des rechtfertigenden Notstands eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen. Hierzu zählen Ärzte, die in Ausübung ihrer Praxis häufig Kranke besuchen und Ärzte, denen während der Sprechzeiten die Möglichkeit des gesicherten Parkens im Umkreis von 200 Meter vor oder in der Nähe der Praxis fehlt.
Weitere Informationen
Es müssen mindestens 100 Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2011.
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Bescheinigung der Ärztekammer über Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt oder Tätigkeit in einer ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung.
- Fahrzeugschein
- Bestätigung über die Teilnahme an der Rufbereitschaft oder Notdienst für die Berechtigung zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis.
- Arztschild
Formen der Antragstellung
Online-Formular, persönlich, per E-Mail oder per Post
Gebühren
175,00 Euro für 3 Jahre
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108010056002
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Formulare
- Parkerleichterungen für Ärzte - Antrag - online einreichbar - Formularassistent