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Handwerksbetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.

Handwerker, Parkerleichterungen, Gebühr, GebOSt, Straßenverkehr, Reparaturen, Reparaturarbeiten, Montage, Formular, Ausnahmegenehmigung für Handwerker, § 46 Straßenverkehrsordnunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/ausweise-fuer-parkerleichterungen-fuer-handwerker/Für die Jahresgenehmigung wird bei ortsansässigen Firmen eine Gebühr in Höhe von 144,00 Euro je Bezirksregierung und 310,00 Euro für ganz Nordrhein-Westfalen erhoben. Für kurzfristige Handwerkergenehmigungen sind für bis zu einer Woche 50,00 Euro, für bis zu 1 Monat 80,00 Euro und für jeden weiteren Monat 50,00 Euro zu entrichten (pro Kfz). Änderungen in erteilten Genehmigungen werden mit 25,00 Euro berechnet. Fahzeugschein Gewerbeanmeldung Fotos des Kfz zum Nachweis der festen Firmenaufschrift an den Längsseiten
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Parkerleichterungen für Handwerker beantragen

Zuletzt geändert: 09.08.2023 11:42:57 CEDT

Handwerksbetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.

Weitere Informationen

Reine Ladetätigkeiten fallen nicht darunter. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.

Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen , Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015.

Unterlagen

  • Fahzeugschein
  • Gewerbeanmeldung
  • Fotos des Kfz zum Nachweis der festen Firmenaufschrift an den Längsseiten

Formen der Antragstellung

Online-Antrag oder persönliche Vorsprache

Gebühren

Für die Jahresgenehmigung wird bei ortsansässigen Firmen eine Gebühr in Höhe von 144,00 Euro je Bezirksregierung und 310,00 Euro für ganz Nordrhein-Westfalen erhoben.

Für kurzfristige Handwerkergenehmigungen sind für bis zu einer Woche 50,00 Euro, für bis zu 1 Monat 80,00 Euro und für jeden weiteren Monat 50,00 Euro zu entrichten (pro Kfz).

Änderungen in erteilten Genehmigungen werden mit 25,00 Euro berechnet.

Fristen

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.


Leikanummer

99108010000000, 99108010056000

Kontakt

Verkehrsregelung Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151

E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare