Inhaltsbereich

Sie können Ihr Fahrzeug über unsere Onlinedienste ganz ohne Besuch in unserer Zulassungsstelle außer Betrieb setzen ("abmelden"). Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen
  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
  • Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.

Kfz-Abmeldung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (ikfz)

Online Abmeldung, abmelden, ikfz, i-kfz, KFZ Abmelden, Abmeldung, Kraftfahrzeug, Auto, Auto abmelden, Außerbetriebsetzung, Kfz Zulassung, Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle, Motorrad, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/ausserbtriebnahme-kfz/2,70 Euro Gebühr bei einer Internetbasierten Abmeldung 16,80 Euro Gebühr für eine Außerbetriebsetzung vor Ort Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I (Fahrzeugschein) Amtliche Kennzeichen
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Zuletzt geändert: 26.09.2023 13:46:16 CEDT

Sie können Ihr Fahrzeug über unsere Onlinedienste ganz ohne Besuch in unserer Zulassungsstelle außer Betrieb setzen ("abmelden"). Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen
  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
  • Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.

Kfz-Abmeldung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (ikfz)

Weitere Informationen

Das Kennzeichen kann auf Wunsch 1 Jahr für eine Wiederzulassung des Fahrzeuges oder 3 Monate für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges reserviert werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 16, 24 und 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I (Fahrzeugschein)
  • Amtliche Kennzeichen

Formen der Antragstellung

Online bei einer internetbasierten Abmeldung oder Vorsprache vor Ort.

Gebühren

  • 2,70 Euro Gebühr bei einer Internetbasierten Abmeldung
  • 16,80 Euro Gebühr für eine Außerbetriebsetzung vor Ort

Bearbeitungszeit

  • sofort bei einer Internetbasierten Abmeldung
  • sofort bei persönlicher Vorsprache

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Fristen

keine


Leikanummer

99036008070002, 99036008000000, 99036002000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare