Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I (Fahrzeugschein)
  • Amtliches Kennzeichen
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
  • Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.

Gebührenrahmen

  • Internetbasierte Abmeldung: 2,70 €
  • Außerbetriebsetzung vor Ort: 16,80 €

Besonderheiten

Das Kennzeichen kann auf Wunsch ein Jahr für eine Wiederzulassung des Fahrzeuges oder drei Monate für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges reserviert werden.

Prozess

  • Der Antrag kann online bei einer internetbasierten Abmeldung oder Vorsprache vor Ort gestellt werden.
  • Die Bearbeitung erfolgt in beiden Fällen sofort.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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