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Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 20.11.2020 02:46:51 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um:
- Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
- für die Anlieferung von Materialien
- für das Befahren der Fußgängerzonen
- für die Aufstellung von Containern
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Formloser Antrag oder persönliche Vorsprache
Formen der Antragstellung
persönlich oder schriftlich
Gebühren
Grundlage sind die Gebühren Nummer 261, 263 und 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren sind gestaffelt:
Anzahl Tage | Gebühr |
---|---|
für einen Tag | 25,00 Euro |
für zwei Tage | 35,00 Euro |
für eine Woche | 50,00 Euro |
für einen Monat | 80,00 Euro |
bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle | 15,00 Euro |
Bearbeitungszeit
Sofort bei Vorsprache oder 3 bis 7 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld