Umwelt

Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen

Das Landes-Immissionsschutzgesetz räumt den zuständigen Behörden die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind u. a. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Das LImschG räumt den zuständigen Behörden somit die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

Weiterführende Informationen

Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Tätigkeit werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan, Entwurf der Anwohnerinformation) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn dieser vollständig eingereicht wird. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und zu den benötigten Unterlagen sind im 

Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für die Nachtarbeit

aufgeführt.

Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher, das Merkblatt gründlich zu lesen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt und direkt am PC ausgefüllt werden. 
  • Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

Verantwortlichkeit

Untere Immissionsschutzbehörde 0 21 51 / 86-2498
immissionsschutz@krefeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache