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Nachtarbeit - Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 12.01.2021 08:05:02 CET
Das Landes-Immissionsschutzgesetz räumt den zuständigen Behörden die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.
Informationen zur Dienstleistung
Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.
Rechtliche Grundlagen
§ 9 Landes-Immissionsschutzgesetz
Unterlagen
Antrag mit Beschreibung (Ort, Art, Umfang, Zeitraum) der geplanten Tätigkeit.
Formen der Antragstellung
Schriftlicher Antrag mit Formblatt
Das Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW steht weiter unten im Formularbereich als Formularassistent zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt werden.
Anträge sind an den Fachbereich Umwelt der Stadt Krefeld zu richten.
Gebühren
Der Erteilung einer Genehmigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 204
47799 Krefeld