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Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind u.a. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Das LImschG räumt den zuständigen Behörden somit die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

Ausnahmegenehmigung, Nachtarbeit, Nachtruhe, Gesundheitsschutz, Landesimmissionsschutzgesetz, Lärm, Genehmigung, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-nachtarbeit/Die Erteilung einer Genehmigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Tätigkeit werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan, Entwurf der Anwohnerinformation) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden. Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn dieser vollständig eingereicht wird. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und zu den benötigten Unterlagen sind im Merkblatt weiter unten im Downloadbereich aufgeführt. Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher, das Merkblatt gründlich zu lesen.
Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Nachtarbeit - Ausnahmegenehmigung beantragen

Zuletzt geändert: 06.06.2023 12:07:13 CEDT

Das Landes-Immissionsschutzgesetz räumt den zuständigen Behörden die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

Informationen zur Dienstleistung

Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind u.a. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Das LImschG räumt den zuständigen Behörden somit die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)

Unterlagen

Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Tätigkeit werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan, Entwurf der Anwohnerinformation) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn dieser vollständig eingereicht wird. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und zu den benötigten Unterlagen sind im Merkblatt weiter unten im Downloadbereich aufgeführt.

Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher, das Merkblatt gründlich zu lesen.

Formen der Antragstellung

Der Antrag ist bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Krefeld einzureichen.

Das Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW steht weiter unten im Formularbereich als Formularassistent zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt werden. Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

Gebühren

Die Erteilung einer Genehmigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.


Leikanummer

99006006000000

Kontakt

Niklas Heyer

Telefon: 0 21 51 / 86-2459

E-Mail: niklas.heyer@krefeld.de

Zimmer 1.36

Stephani Wolter

Telefon: 0 21 51 / 86-2498

E-Mail: stephani.wolter@krefeld.de

Zimmer 1.33

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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