Inhaltsbereich
Gewerbe - Gewerberegisterauskunft beantragen
Zuletzt geändert: 01.08.2023 10:46:14 CEDT
Auskunft aus dem Gewerbemelderegister
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten.
Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzelauskünfte als auch Gruppenauskünfte z.B. an Berufsverbände, Versicherungen und Handelsauskunfteien.
Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Rechtliche Grundlagen
Formen der Antragstellung
Online-Antrag
Gebühren
25,00 Euro (Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
Bearbeitungszeit
3 Arbeitstage
Leikanummer
99052001000000, 99052002109000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Formulare
- Gewerbezentralregisterauszug nat. Person- Bestellung - online einreichbar - Formularassistent
- Gewerbezentralregisterauszug jur. Person/Personengesellschaft - Bestellung - online einreichbar - Formularassistent
- Auskunft aus dem Gewerbemelderegister - Antrag - online einreichbar - Formularassistent