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Wer Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

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Stadtverwaltung Krefeld
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Spielgeräte und Spielautomaten - Aufstellerlaubnis beantragen

Zuletzt geändert: 23.01.2023 14:26:55 CET

Wer Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Führungszeugnis der Belegart „O"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9"
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzämter
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
  • Pass oder Personalausweis
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept
  • formloser Antrag

Formen der Antragstellung

Die Formen der Antragstellung sind unter dem Punkt Unterlagen aufgeführt.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang, zwischen 100,00 und 1.800,00 Euro (Tarifstelle 12.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung [AVerwGebO NRW])

Bearbeitungszeit

4 bis 6 Wochen


Leikanummer

99050027000000

Kontakt

R. Eichholz

Telefon: 0 21 51 / 86-2317

E-Mail: r.eichholz@krefeld.de

Zimmer 116

Marion Roosen

Telefon: 0 21 51 / 86-2312

E-Mail: m.roosen@krefeld.de

Zimmer 116

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld