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Spielgeräte und Spielautomaten - Aufstellerlaubnis beantragen
Zuletzt geändert: 23.01.2023 14:26:55 CET
Wer Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Unterlagen
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Führungszeugnis der Belegart „O"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9"
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
- Pass oder Personalausweis
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Sozialkonzept
- formloser Antrag
Formen der Antragstellung
Die Formen der Antragstellung sind unter dem Punkt Unterlagen aufgeführt.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang, zwischen 100,00 und 1.800,00 Euro (Tarifstelle 12.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung [AVerwGebO NRW])
Bearbeitungszeit
4 bis 6 Wochen
Leikanummer
99050027000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld