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Bewohner des städtischen Quartiers, die in einem Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen, können einen Parkausweis beantragen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Bewohnerparkausweis beantragen

Zuletzt geändert: 24.07.2023 12:06:07 CEDT

Der Bewohnerparkausweis ermöglicht unter anderem gebührenfreies Parken in einer Parkraumbewirtschaftungszone, wenn der/die Fahrzeughalter*in innerhalb des Bereichs mit angeordneter Parkraumbewirtschaftung der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.

Informationen zur Dienstleistung

Bewohner des städtischen Quartiers, die in einem Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen, können einen Parkausweis beantragen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Rechtliche Grundlagen

§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein
  • Gültige Meldebescheinigung (bei ausländischen Ausweisen)
  • Gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist sowie Kopie vom Personalausweis des Halters.
  • Bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen, beziehungsweise Verlängerung, alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs, Meldebescheinigung / Personalausweis und Führerschein.
  • Vollmacht, falls Antragsteller nicht persönlich vorspricht, Kopie des Ausweises und des Führerscheins des Vollmachtgebers.
  • Alter Parkausweis im Falle der Fristverlängerung oder bei einer Kennzeichenänderung.

Formen der Antragstellung

Persönlich, Online-Formular

Gebühren

30,70 Euro pro Jahr

Bearbeitungszeit

Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen oder 7 bis 14 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Fristen

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.


Leikanummer

99108001000000, 99108001001000, 99108001020000

Verkehrsregelung Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151

E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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