Engagement & Hobby

Anmietung von Nutzungszeiten in städtischen Sporthallen und auf städtischen Sportfreianlagen

Die Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportfreianlagen muss beim Fachbereich Sport und Sportförderung beantragt werden. Wenn Sie als Verein oder freie Sportgruppe eine Sportfläche in einer städtischen Sporthalle beziehungsweise auf einer städtischen Sportfreianlage anmieten möchten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sport und Sportförderung.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellenden müssen seitens ihres Vereins/ihrer Organisation autorisiert sein, für diesen/für diese Rechtsgeschäfte abwickeln zu dürfen.
  • Personengruppen dürfen die Sportanlagen nur dann benutzen, wenn wenigstens ein verantwortlicher anerkannter Übungsleiter anwesend ist.

Fristen

Konkrete Fristen für die Beantragung von Sportstättennutzungen existieren nicht. Mit Blick auf den gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungsbedarf ist es jedoch ratsam, mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn einen Antrag beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu stellen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem erforderlichen Abstimmungsbedarf.

FAQ

Fallen Gebühren für die Anmietung an?

In Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Sportfläche sowie der antragstellenden Nutzergruppe (Verein, freie Sportgruppe u. a.) ermittelt sich das zu entrichtende Nutzungsentgelt auf Grundlage der Entgeltordnung sowie dem Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld.


Verantwortlichkeit

Sport und Sportförderung 0 21 51 / 86-3401
sport@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Hilfe

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