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Wohnsitz anmelden - Zuzug nach Krefeld
Zuletzt geändert: 30.08.2023 20:00:19 CEDT
Sie sind nach Krefeld gezogen? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.
Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes beim Fachbereich Migration und Integration (Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld) vor. Hier geht es direkt zur entsprechenden Dienstleistungsseite.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Informationen zum Datenschutz (DSGVO)
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
- falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
- sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.
Formen der Antragstellung
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Gebühren
gebührenfrei
Hinweise
Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Krefeld, müssen Sie ggf. die Umschreibung Ihres Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Anmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung bietet unser elektronisches Hundesteueranmeldungs Formular.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an die Verkehrsregelung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier....
Fristen
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in einem der Bürgerbüros erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.
Leikanummer
99115005104000, 99115008000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Meldeschein - Anmeldung § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Formularassistent
- Vollmacht zur Anmeldung / Ummeldung - Formularassistent
- Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung) - Formularassistent
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes - Formularassistent