Inhaltsbereich

Sie sind nach Krefeld gezogen? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes beim Fachbereich Migration und Integration (Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld) vor. Hier geht es direkt zur entsprechenden Dienstleistungsseite.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Krefeld, Anmeldung, Zuzug, Meldepflicht, Wohnungsgeberbescheinigung, Umzug, Nebenwohnung, Wohnsitz, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anmeldung-zuzug-nach-krefeld/gebührenfrei Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wohnsitz anmelden - Zuzug nach Krefeld

Zuletzt geändert: 30.08.2023 20:00:19 CEDT

Sie sind nach Krefeld gezogen? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes beim Fachbereich Migration und Integration (Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld) vor. Hier geht es direkt zur entsprechenden Dienstleistungsseite.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Informationen zum Datenschutz (DSGVO)

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
  • sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen

Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.

Formen der Antragstellung

Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise

Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Krefeld, müssen Sie ggf. die Umschreibung Ihres Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Anmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung bietet unser elektronisches Hundesteueranmeldungs Formular.

Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an die Verkehrsregelung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier....

Fristen

Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in einem der Bürgerbüros erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.


Leikanummer

99115005104000, 99115008000000

Kontakt

Bürgerbüro Krefeld Mitte

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Nord-West

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Hüls

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Süd

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Fischeln

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare