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Amtliche Grenzanzeige - Beauftragung
Zuletzt geändert: 10.08.2020 15:31:42 CEDT
Bei einer Grenzanzeige wird die Grundstücksgrenze aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt.
Dies kann zum Beispiel erforderlich sein für ein geplantes Bauvorhaben, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!
Grenzvermessung
Im Rahmen einer Grenzvermessung werden die Grenzen Ihres Grundstücks mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Abmarkungen (zum Beispiel Grenzsteine) der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Weitere Informationen
Grenzanzeigen sind Katastervermessungen und dürfen nur von Katasterbehörden (wie dem Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen der Stadt Krefeld), öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und einigen anderen behördlichen Vermessungsstellen ausgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Vermessungs- und Katasterwesen
Friedrichstraße 25
47798 Krefeld