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Adressbuchsperre beantragen
Zuletzt geändert: 14.08.2023 20:00:53 CEDT
Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern in Krefeld, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Rechtliche Grundlagen
§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Leikanummer
99115001060000, 99115001000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld