Bauen & Wohnen

Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Bestimmte Bauvorhaben sind verfahrensfrei.

Die Bauordnung regelt, dass bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei sind. Trotzdem kann es erforderlich sein, dass eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von dem Bauvorhaben entgegenstehenden Festlegungen und/oder Festsetzungen erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen

  • Neben dem Antragsvordruck sind alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen gemäß BauPrüfVO einzureichen
  • Alle Unterlagen sind in Papierform einzureichen

Weiterführende Informationen

Die Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist entsprechend zu begründen.

Wenn Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen.

Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 


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Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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