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Bestimmte Bauvorhaben sind verfahrensfrei.

Die Bauordnung regelt, dass bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei sind. Trotzdem kann es erforderlich sein, dass eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von dem Bauvorhaben entgegenstehenden Festlegungen und/oder Festsetzungen erforderlich ist.

Befreiung, Bauvorhaben, Abweichung, Antrag, Zuständigkeiten, Vorhaben, Umfang, verfahrensfreihttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/abweichung-ausnahme-und-befreiung-bei-verfahrensfreien-bauvorhaben/Die Bearbeitung Ihres Antrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und (Prüf-)Umfang des Bauvorhabens. Je Befreiungstatbestand, Abweichungstatbestand oder Ausnahmetatbestand 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro. Sollten eine Anhörung Beteiligter erforderlich werden, wird zusätzlich je Beteiligtem oder je Angren-zer eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro, insgesamt höchstens 1.500,00 Euro erhoben. Neben dem Antragsvordruck sind alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen (gemäß BauPrüfVO) einzureichen. Alle Unterlagen sind in Papierform einzureichen.
Stadtverwaltung Krefeld
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Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Zuletzt geändert: 26.09.2023 15:56:05 CEDT

Bestimmte Bauvorhaben sind verfahrensfrei.

Die Bauordnung regelt, dass bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei sind. Trotzdem kann es erforderlich sein, dass eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von dem Bauvorhaben entgegenstehenden Festlegungen und/oder Festsetzungen erforderlich ist.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Neben dem Antragsvordruck sind alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen (gemäß BauPrüfVO) einzureichen.

Alle Unterlagen sind in Papierform einzureichen.

Formen der Antragstellung

Online-Antrag über den Formularassistenten am Ende dieser Seite.

Gültig sind die vorgeschriebenen Vordrucke gemäß Bauprüfverordnung

Gebühren

Die Bearbeitung Ihres Antrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und (Prüf-)Umfang des Bauvorhabens. Je Befreiungstatbestand, Abweichungstatbestand oder Ausnahmetatbestand 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro. Sollten eine Anhörung Beteiligter erforderlich werden, wird zusätzlich je Beteiligtem oder je Angren-zer eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro, insgesamt höchstens 1.500,00 Euro erhoben.

Hinweise

Die Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist entsprechend zu begründen.

Wenn Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen.

Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.


Leikanummer

99012008010000

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon: 0 21 51 / 86-39 00

E-Mail: FB63@krefeld.de

Anschrift

Bauaufsicht

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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