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Ordnungswidrig abgestellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, werden nach der Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf ein Sicherstellungsgelände verbracht, wo sie vom Fahrzeughalter oder -führer abgeholt werden können. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.

Herausgabe, Abgeschleppte, Ordnungsbehörde, Verkehrsraum, Antrag, abgeschleppte Fahrzeuge, Appleppkosten, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/abgeschleppte-fahrzeuge-antrag-auf-herausgabe/30,00 Euro Verwaltungsgebühr bei zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden. Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren bis zu 180,00 Euro. 75,00 Euro Verwaltungsgebühr bei nicht zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden. Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren bis zu 600,00 Euro. Zuzüglich ca. 180,00 Euro (Pkw) Abschleppkosten je nach Leistung gemäß Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag mit dem Abschleppunternehmen. Zuzüglich Standgebühr pro Tag 7,00 Euro netto für Pkw bis 2,8 Tonnen sowie 10,00 Euro netto für Lkw Personalausweis Fahrzeugpapiere Fahrzeugschlüssel Eventuell Vollmacht des Fahrzeughalters
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Abgeschleppte Fahrzeuge - Antrag auf Herausgabe

Zuletzt geändert: 31.05.2022 14:29:00 CEDT

Ordnungswidrig abgestellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, werden nach der Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf ein Sicherstellungsgelände verbracht, wo sie vom Fahrzeughalter oder -führer abgeholt werden können. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • Fahrzeugschlüssel
  • Eventuell Vollmacht des Fahrzeughalters

Formen der Antragstellung

Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 0 21 51/ 86-2301 oder -2378 Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Krefeld unter der Rufnummer 0 21 51 / 634-0.

Gebühren

  • 30,00 Euro Verwaltungsgebühr bei zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden. Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren bis zu 180,00 Euro.
  • 75,00 Euro Verwaltungsgebühr bei nicht zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden. Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren bis zu 600,00 Euro.
  • Zuzüglich ca. 180,00 Euro (Pkw) Abschleppkosten je nach Leistung gemäß Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag mit dem Abschleppunternehmen.
  • Zuzüglich Standgebühr pro Tag 7,00 Euro netto für Pkw bis 2,8 Tonnen sowie 10,00 Euro netto für Lkw

Bearbeitungszeit

Sofort

Hinweise

Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen! Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgt auf dem Sicherstellungsgelände des Abschleppunternehmens.

Fristen

Keine Fristen, jedoch Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung


Leikanummer

99108008152000, 99108008000000, 99108008252000, 99108008013000

Kontakt

S. Ropertz

Telefon: 0 21 51 / 86-2301

E-Mail: s.ropertz@krefeld.de

Zimmer 4.07

K. Schmitz

Telefon: 0 21 51 / 86-2378

E-Mail: k.schmitz@krefeld.de

Zimmer 4.08

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Friedrichstr. 3-11

47798 Krefeld