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Oberbürgermeisterwahl 2015

Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2015

Wahlperiode:
Oberbürgermeister/-in: 5 Jahre

Die Oberbürgermeister/-innen sowie die Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt.
Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete am 20.03.2013 das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie", mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden.

Dazu wurde die Amtszeit der Räte und der Bezirksvertretungen
einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Oberbürgermeister/-innen dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt.
Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt.

Wahltermine und Wahlzeit:
Die Wahl des Oberbürgermeisters fand in Krefeld am 13. September 2015 statt. Die erforderliche Stichwahl wurde am 27. September 2015, ebenfalls in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt.

Wahlberechtigte in Krefeld:
182.230 Wahlberechtigte. (Stand 25.05.2014)

Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Krefeld.

Einteilung des Stadtgebietes:
Das Stadtgebiet Krefeld ist in 154 Stimmbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahl des/der Oberbürgermeisters/-in:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Stichwahl:
Erhält von mehreren Bewerber/-innen keine(r) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl (27. September 2015) eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/-innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Bei der Stichwahl ist die/der Bewerber(in) gewählt, die/der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt ist,
-wer Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,
-das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
-und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Krefeld ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Krefeld hat.

Wählbarkeit:
Wählbar ist,
-wer am Wahltag Deutsche(r) oder in Deutschland wohnhafte(r) Unionsbürger/-in ist,
-das 23. Lebensjahr vollendet hat
-und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
-sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.