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Bebauungsplan 840 – Untergath / westlich Bäkerpfad – und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 840 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 840Plangebiet der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5 ha und wird

  • im Norden durch eine öffentliche Grünfläche an der Feldstraße bzw. die Geltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen Bebauungsplanes 291 2. Änderung,
  • im Osten durch die äußere Grenze der Straße Bäkerpfad,
  • im Süden durch den zur Straße Untergath gehörenden Fuß- und Radweg und
  • im Westen die rückwärtigen Grenzen der an der zur Untergath gehörenden Stichstraße gelegenen Grundstücke bzw. einer öffentlichen Grünfläche

begrenzt.

 

Anlass und Ziel der Planung

Die Fläche des Änderungsbereiches ist nach dem derzeitigen Planungsrecht eine Fläche, die zur potentiellen Erweiterung bzw. zur Neuansiedlung eines Gewerbe- und Industriestandortes genutzt werden kann. Der bisherige Grundstückseigentümer hat das bisherige Planrecht baulich - mit Ausnahme des Parkplatzes, der Kantine und des Rechenzentrums - nicht umgesetzt. Das Potential der Fläche blieb mehrheitlich ungenutzt.

Mit einem Eigentümerwechsel der in Rede stehenden Flächen wird eine städtebauliche Neustrukturierung des Änderungsbereiches angestrebt. Die Fläche soll als zukunftsorientierter Gewerbestandort entwickelt werden. Es soll eine Nutzungsmischung aus den Bereichen Forschung, Lehre und Arbeiten vorgesehen werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll ein Innovations- und Technologie-Campus Krefeld entstehen.

Ziele des Bebauungsplanes 840 sind es daher,

  • die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung bestehender Betriebe und die An-siedlung neuer Gewerbestandorte zu schaffen,
  • bisher ungenutzte oder untergenutzte Flächen innerhalb des Siedlungsraums zu aktivieren und einer Nutzung zuzuführen,
  • die Erschließung der festzusetzenden Gewerbegebiete zu gewährleisten und
  • die geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der benachbarten Nutzungen, zu sichern.

 

Bebauungsplanvorentwurf

 
Variante 1 zum Bebauungsplan 840 Variante 2 zum Bebauungsplan 840 Variante 3 zum Bebauungsplan 840

Städtebau

Das städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung des Campus in zwei Cluster vor. Die Gliederung ergibt sich im Wesentlichen durch eine zentrale Erschließung, die die Cluster im Nordwesten (Teil „Nord") und Südosten (Teile „Mitte" und „Süd") miteinander verbindet. Die Cluster selbst sollen flexible Baufelder ausbilden, die sich jeweils um einen zentralen Platz anordnen und eine gute Durchwegung ermöglichen. Die Ausrichtung des südlichen Clusters erfolgt geometrisch am Chemiepark und dem Bäkerpfad, der nördliche Teil orientiert sich an der Kölner Straße und der benachbarten Wohnbebauung, so dass die beiden Cluster leicht zueinander verdreht sind.

Auf dem Innovations- und Technologiecampus sollen zukünftig Nutzungen wie Labore, Büros und Räume für die Lehre entstehen. Diese sollen vorzugsweise im nördlichen Teil untergebracht wer-den. Labore und Büros, die einen stärkeren Bezug zum Chemiepark aufweisen, sind im mittleren und südlichen Teilgebiet zu verorten. Zur Versorgung soll es zudem eine gemeinsam nutzbare Mensa, die die aktuelle Evonik-Kantine ersetzt, und ein Parkhaus geben. Diese Einrichtungen sollen entlang der zentralen Erschließung untergebracht werden. Um den unterschiedlichen Nutzungen und ihren Anforderungen gerecht zu werden, sollen die Baufelder in den zwei Clustern in ihren Dimensionen möglichst flexibel sein und können unterschiedliche Typologien ausbilden. Neben Riegeln und geschlossenen Blöcken, die einen Innenhof ausbilden, sind in weiteren Entwicklungs-szenarien auch Riegel und Kammstrukturen möglich, die sich je nach Bedarf auch auf einem ein-geschossigen Sockel anordnen oder eine Hallenstruktur aufnehmen können.

Im Wesentlichen sollen auf dem Campus zwei Cluster entstehen, die ähnliche Konfigurationen aufweisen, sich jedoch an ihren Standorten individuell anpassen können.

Das südliche Cluster besteht aus drei Blöcken und einem Parkhaus, welche sich um einen ge-meinsamen Platz anordnen. Durch die geschlossene Bauweise soll der Platz gefasst werden. Zu-dem entsteht so eine Adressierung des repräsentativen Eingangs zum Campus. Der Campusein-gang soll außerdem von einem sechsgeschossigen Hochpunkt akzentuiert werden. Die anderen Gebäude sind viergeschossig. Das Parkhaus passt sich trotz seiner fünf Geschosse den vierge-schossigen Bürogebäuden an. Die beiden Gebäude nördlich der Erschließungsachse bilden als U-förmige Baukörper eine klare Begrenzung des öffentlichen Raumes. Sie sollen mit ihrer Anordnung die neue Erschließungsstraße einrahmen und einen Vorplatz ausbilden. Ein höherer Baukörper am „Bäkerpfad" soll an dieser Stelle den Kreuzungspunkt markieren.

Das nördliche Cluster soll vier Gebäudekubaturen ausbilden, die sich ebenfalls um einen Platz anordnen und diesen einrahmen. Die Gebäude haben vier Geschosse und ein zusätzliches Staffelgeschoss (nach neuer Bauordnung Nichtvollgeschoss), welches sich zum öffentlichen Raum hin orientiert. Während nach innen zum Platz eine klare Fassung des Raumes vorgesehen ist, können die Gebäudekubaturen an den Außenseiten zurückspringen, um einen aufgelockerten Übergang in die Grünflächen zu ermöglichen.

 

Erschließungskonzept

Der neue Campus soll zukünftig ohne große Erschließungsflächen gestaltet werden und eine nachhaltige Mobilität fördern, die sich durch Fuß-, Radverkehr und Carsharing Angebote aus-zeichnet. Die zentrale Erschließung innerhalb des Campus bildet eine neue Verbindung, die ausgehend vom Werkstor 3 des Chemieparks in westlicher Richtung verläuft und an die Stichstraße Untergath anknüpft. Die neue Haupterschließung soll eine 7m breite Fahrbahn mit seitlich angeordneten Stellplätzen und beidseitigen Fußwegen aufweisen. Zudem soll der Straßenraum von einer Baumreihe gesäumt werden.

Zur Deckung des Stellplatzbedarfes ist ein Parkhaus vorgesehen. Das Parkhaus soll an zentraler Lage den Stellplatzbedarf beider Cluster bedienen und zudem genügend Raum für Car- und Bike-sharing-Angebote bieten.

Der Campus soll durch seine kompakten und kleinteiligen Cluster kurze Wege zwischen den unterschiedlichen Einheiten ermöglichen. Zudem sollen die Verbindungen in die umliegenden Nachbarschaften durch neue Wege verbessert werden. Die Verbindungen zu den umliegenden Straßenbahnhaltepunkten und Richtung Norden zur bestehenden Nahversorgung und zum Bahnhof werden hierbei besonders berücksichtigt und gestärkt.

Die Anlieferung der beiden Cluster soll über die zentrale Haupterschließung erfolgen. Gebäude, die sich unmittelbar an dieser befinden, können somit über diesen Weg direkt angedient werden. Um Gebäude in den hinteren Bereichen der Cluster zu erreichen, sollen private Stichwege ausgehend von der Haupterschließung über die Platzflächen angelegt werden.

 

Freiraumkonzept

Die Freiflächen des zukünftigen Campus sollen eine tragende Rolle für das Campusleben einnehmen und zum Wohlbefinden und kommunikativen Austausch beitragen. Der Freiraum soll zum einen hohe Aufenthaltsqualitäten als auch funktionalen Ansprüchen gerecht werden und den Charakter des Campus fördern. Das Rückgrat bildet dabei die zentrale Erschließung mit ihrer Baumreihe, die innenliegenden Plätze des nördlichen und südlichen Clusters ergänzen intimere Räume. Sie können unterschiedliche Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten enthalten und sind Zielpunkt der umliegenden Gassen. Die Gassen bilden, ausgehend von den Plätzen, verlängerte Arme und verknüpfen den Campus in alle Richtungen mit der Nachbarschaft und bestehenden Wegestrukturen.

Die Außenbereiche und rückwertig liegenden Zonen sowie Innenhöfe sollen vor allem mit Grünflächen und Bäumen gestaltet werden. Der Platz des mittleren Clusters soll vor allem repräsentative Funktionen übernehmen, hat einen eher funktionalen Charakter und fungiert als Scharnier innerhalb des Campus.

 

Planungsrechtliche Situation

Der Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) stellt den Bereich des Plangebietes als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dar. Eine Änderung des Regionalplans ist voraussichtlich nicht notwendig.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches im nördlichen Teilbereich als Gewerbegebiet und im südlichen Teilbereich mehrheitlich als Industriegebiet dar. Entlang der Untergath beinhaltet der Flächennutzungsplan als weitere Darstellung eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und eine anbaufreie Zone.

Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der obengenannten neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Gewerbegebiet dargestellt werden.

Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung:
9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nordwestlich der Kreuzung Untergath und Bäkerpfad

 

Sonstiges

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

Folgende Untersuchungen und Gutachten sind absehbar im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erstellen:

  • Artenschutzprüfung (ASP I)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Baugrundgutachten (aus dem Jahr 2006 vorliegend)
  • Entwässerungskonzept
  • Verkehrsgutachten
  • Schallschutzgutachten
  • Störfallgutachten (Seveso-III-Richtlinie)
  • Untersuchung der Klimafolgen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Mittwoch, dem 7. Oktober, um 18.00 Uhr
in der Kantine der Firma Evonik Industries AG,
Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld,

in der Krefelder Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Straßenbahnlinie 041 (Haltestelle Am Königshof / Hochschule) und die Buslinie 060 (Haltestelle Bäkerpfad) erreichbar. Um die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes wird gebeten. Am Eingang des Veranstaltungs-raumes werden sowohl die persönlichen Daten auf einer Namensliste zur evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten vermerkt als auch Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Der Mindestabstand von 1,50 m wird im Veranstaltungsraum durch entsprechende Abstände zwischen den Sitzplätzen gewahrt. Den Besuchern werden Sitzplätze fest zugewiesen. Die am Eingang erfassten persönlichen Daten werden nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin in-nerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, eingereicht werden (E-Mail-Adresse: fb61@krefeld.de).

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
23. Juni 2020Einleitender Beschluss

7. Oktober 2020

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
und abschließender Beschluss des Flächennutzungsplanes
 Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf
gemäß § 6 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 07.10.2020 - 07.10.2020
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 07.10.2020 - 07.10.2020
OrtsteileStadtbezirk Süd
LageKrefeld-Süd

Kontakt

Monika Timmermann

Telefon: 0 21 51 / 86-3776

E-Mail: monika.timmermann@krefeld.de

Zimmer 274

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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