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Bebauungsplan 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad; Offenlage -

Bebauungsplan 840 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebaungsplans 840

Das ca. 50.000 große Plangebiet des Bebauungsplanes 840 liegt im Stadtbezirk KrefeldSüd, nördlich der B 57 Untergath, und wird

  • im Norden durch eine öffentliche Grünfläche an der Feldstraße bzw. die Geltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen Bebauungsplanes 291 2. Änderung,
  • im Osten durch die äußere Grenze der Straße Bäkerpfad,
  • im Süden durch den zur Straße B 57 Untergath gehörenden Fuß- und Radweg und
  • im Westen die rückwärtigen Grenzen der an der zur B 57 Untergath gehörenden Stichstraße gelegenen Grundstücke bzw. einer öffentlichen Grünfläche

umgrenzt.

Anlass und Ziele der Planung

Mit einem Eigentümerwechsel der in Rede stehenden Flächen wird eine städtebauliche Neustrukturierung des Plangebietes angestrebt. Die Fläche soll als zukunftsorientierter Gewerbestandort entwickelt werden. Erheblich belästigende Gewerbebetriebe im Sinne einer Industriegebietsfestsetzung sollen nicht (mehr) ermöglicht werden.

Folgende städtebauliche Zielsetzungen sollen durch den Bebauungsplan 840 verfolgt werden:

  • die Erschließung von zukunftsorientierten Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf,
  • die Sicherung von Erweiterungsflächen bestehender Gewerbebetriebe und Sicherung von Ansiedlungsflächen für neue Gewerbestandorte,
  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  • der sparsame Umgang mit Grund und Boden und
  • die Inanspruchnahme von Flächen im Innenbereich und dadurch Schutz von Flächen im Außenbereich.


Um die städtebaulichen Ziele des Vorhabens zu sichern, ist die Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld erforderlich. Dazu wird der Flächennutzungsplan über die 9. Änderung geändert.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Das städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung des Gewerbegebietes in zwei Teilgebiete vor, ein nördliches und ein südliches. Die Haupterschließung erfolgt über den östlich gelegenen Bäkerpfad, der heute schon die bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe erschließt. Der Bäkerpfad soll zukünftig von der Untergath aus auf einer Länge von ca. 150 m als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Weiterführung des Bäkerpfades soll anschließend weiterhin als private Verkehrsfläche erfolgen. In dem Bereich, wo der Bäkerpfad von öffentlicher Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche wechselt, zweigt eine neue Planstraße in westlicher Richtung ab. Die Planstraße teilt den südlichen Teilbereich wiederum in eine nördliche und südliche Teilfläche. Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich die heutigen Bestandsgebäude des Plangebietes. Die Planstraße endet an einem Erschließungsstich der Untergath.

Zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs soll ein Parkhaus im Quartier ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad - soll als Angebotsplan entwickelt werden, um die verschiedenen Nutzungsansprüche bedarfsgerecht steuern zu können. Mit großzügigen Baufenstern kann auf unterschiedliche Nutzungsansprüche flexibel reagiert werden.

Erschließungskonzept

Innerhalb des Plangebietes soll der künftige motorisierte Verkehr über eine Haupterschließung geführt werden. Die inneren Wege zwischen den verschiedenen Nutzungen sollen im Wesentlichen durch Fußgänger- und Radverkehr erfolgen. Dadurch soll eine nachhaltige Mobilität gefördert werden. Die zentrale Erschließung für den motorisierten Verkehr innerhalb des Gewerbegebietes verläuft über eine neue Verbindung, die ausgehend vom Bäkerpfad in westlicher Richtung verläuft und an die Wendeanlage eines Erschließungsstiches der Untergath anknüpft. Sie wird als öffentliche Erschließungsfläche festgesetzt. Diese soll eine Fahrbahn für den MIV, Gehwege, Baumpflanzungen und Stellplätze für Kurzzeitparker (z. B. Lieferdienste) beinhalten.

Durch dieses Verkehrskonzept werden unnötige Wege über die Untergath vermindert. Gleichzeitig gewährleistet die neu entstehende Ringerschließung die Erreichbarkeit der Betriebe auch bei möglichen Sperrungen von Teilbereichen (z. B. durch Baumaßnahmen). Zur Deckung des Stellplatzbedarfes kann ein (Quartiers-)Parkhaus errichtet werden, eventuell ergänzt um Angebote im Bereich der Elektromobilität oder des car-sharings.

Begrünungskonzept

Durch die bei Gewerbenutzungen häufig anzutreffende starke Versiegelung und die Zielsetzung, die bestehende Gewerbenutzung fortzuführen und dabei großzügige Ausnutzbarkeiten der Grundstücke zu ermöglichen, sind die Spielräume für größere Grün- oder Freiflächenkonzeptionen im Plangebiet beschränkt.

Straßen- und Gebäudebegrünung

Das Plangebiet liegt innerhalb eines verdichteten Siedlungsraums mit einem mittleren Anteil an bereits versiegelten Flächen (Gebäudebestand, Stellplatzflächen mit ihren Zu- und Abfahrten) und vereinzelten Vegetationsbeständen. Die gesamtstädtische Klimaanalyse empfiehlt und der Luftreinhalteplan Krefeld (Maßnahme B 1/16) gibt vor, dass die Stadt in solchen vorbelasteten Bereichen prüft, inwieweit eine Straßen- und Gebäudebegrünung möglich ist. Für die zentrale Verkehrsachse wird eine Mindestanzahl vonvier Bäumen in der öffentlichen Verkehrsfläche (Ost-West-Erschließungsachse) festgesetzt, wodurch eine partielle Verschattung der Verkehrsfläche erreicht wird. Zusätzlich sollen zwei Bäume im Bestand als Straßenbegleitgrün erhalten bleiben.

Dachbegrünung

Für die neuen Gebäude wird grundsätzlich eine mindestens extensive Dachbegrünung von flachen und flach geneigten Dächern (bis maximal 10 Grad) festgesetzt. Ausgenommen sind Parkdecks als oberste Decke eines Parkhauses. Dachbegrünungen wirken sich u. a. positiv auf die kleinklimatischen Verhältnisse (geringere Aufheizung der Flächen), den Abfluss von Niederschlagswasser (Drosselung des Abflusses), die lufthygienischen Verhältnisse (Staubbindung) und das Ortsbild aus. Gleichzeitig verursachen sie erhöhte Anforderungen an die Konstruktion der Gebäude und können, je nach Ausführung, zusätzlichen Betriebsaufwand erfordern.

 


Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad - liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 28. April 2023 bis einschließlich 2. Juni 2023


montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bahnhof), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bahnhof) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit
Wohn-/ Wohnumfeldfunktion, Erholung, Belastung durch Straßen- und Gewerbelärm, Erschütterungen, Geruch, Licht, Stäube und Strahlung, Auswirkungen eines Störfallbetriebs

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt
Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten, artenschutzrechtliche Aspekte zu Säugetieren (Fledermäusen) und Vögeln, Bestandssituation der Biotoptypen und Vegetationsstrukturen, geplante Vegetationsstrukturen, Wirkungen der Dachbegrünung

Schutzgut Boden
Aussagen der Bodenkarte (BK 50), Bodenversiegelungen, Vorbelastung der Böden durch menschliche Eingriffe und Altlasten (Altlastverdachtsflächenkataster), Aussagen zur Erdbebengefahr, Erkenntnisse zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet (keine bergbaulichen Einwirkungen, Erlaubnisfeld für Erdwärme)

Schutzgut Fläche
Bestehende, planungsrechtlich bereits zulässige und geplante Flächeninanspruchnahme, Nutzungsumwandlung von Flächen, keine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Innenentwicklung (Schonung Außenbereich)

Schutzgut Wasser
Keine Oberflächengewässer, keine Wasserschutz-, Hochwasser-Risiko- und Überschwemmungsgebiete im Planbereich, Entwässerung des Plangebiets, Auswirkungen auf das Grundwasser durch Versiegelungen und die überwiegende Ableitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation, Wirkungen der festgesetzten Dachbegrünung

Schutzgut Klima/ Luft
Aussagen der Gesamtstädtischen Klimaanalyse zum Untersuchungsgebiet, Auswirkungen von Flächenversiegelungen auf das Lokalklima, Aussagen des Luftreinhalteplans Krefeld zum Untersuchungsgebiet, Luftschadstoffbelastung durch Gewerbe und Verkehr, Wirkungen der festgesetzten Dachbegrünung

Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild
Wirkung der Gewerbe- und Grünflächennutzungen auf das Ortsbild, Möglichkeiten der Veränderung des Ortsbilds aufgrund bestehendem und geplantem Planungsrecht, Wirkungen der Dachbegrünung sowie der Pflanzfestsetzungen

Schutzgut Kultur- sonstige Sachgüter
Keine Baudenkmäler und Denkmalbereiche im Plangebiet vorhanden, zwei vermutete Bodendenkmäler, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Hochschule, Kindergarten und Jobcenter im Umfeld des Plangebietes als Sachgüter

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete zu erwarten
  • Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorprüfung auf potenziell vorkommende Tierarten) und Wirkfaktoren der Planumsetzung auf die betrachteten Arten
  • Zur Bewältigung der Eingriffsregelung
  • Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern durch die Anforderungen des Fachrechts und der fachrechtlichen Verfahren
  • Zur Möglichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien und zur energieeffizienten Nutzung im Plangebiet
  • Zur Abschätzung der Klimafolgen der Planung (siedlungsstrukturelle Bewertung der Planung im Hinblick auf den Klimaschutz, Frage der Vorsorge vor Hitze- und Überflutungsereignissen)
  • Auswirkungen eines benachbarten Betriebsbereichs eines Störfallbetriebs auf das Plangebiet, Ausschluss von Störfallbetrieben im Plangebiet
  • Zu Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)

 

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter:

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

  • Peutz Consult, 26.09.2022, Schalltechnische Untersuchung zum Vorhaben Innovations- und Technologiecampus in Krefeld
  • TÜV Nord, 17.08.2021, Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan 840 der Stadt Krefeld „Untergath / westlich Bäkerpfad", Stand 13. bzw. 14. Januar 2021 hier: Abstandsproblematik Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (Betriebsbereiche Evonik und Solenis)
  • VSU GmbH, 29.08.2022: Verkehrsgutachten für die Aufstellung des Bebauungsplans 840 Untergath / westlich Bäkerpfad in Krefeld

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Kölner Büro für Faunistik, 2020: Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der 9. Flächennutzungsplanänderung im Bereich nordwestlich der Kreuzung Untergath und Bäkerpfad sowie des Bebauungsplanes 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad -

Schutzgut Boden

  • Stadt Krefeld, 22.05.2019: Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster
  • Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH, 10.02.2021: Gutachten zur Bodenfunktionsbewertung, Versickerungsfähigkeit sowie abfalltechnische Vorbewertung

Schutzgut Wasser

  • TUTTAHS & MEYER Ingenieurgesellschaft mbH, September 2021, Erläuterungsbericht zur Entwässerung des Innovationscampus Krefeld mit Anzeige nach § 57 (1) LWG

Schutzgut Klima/ Luft

  • Peutz Consult, 03.09.2021, Mikroskalige Klimauntersuchung für das Vorhaben Innovations- und Technologiecampus in Krefeld
  • Peutz Consult, 03.09.2021, Luftschadstoffuntersuchung zum Vorhaben Innovations- und Technologiecampus in Krefeld


Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Goldschmidt Archäologie, Juni 2021: Abschlussbericht zur archäologischen Sachverhaltsermittlung

 

3. Stellungnahmen

 

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den möglichen Auswirkungen eines benachbarten Betriebsbereichs eines Störfallbetriebs und zur immissionsschutzrechtlichen Situation
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen
  • Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf zu den Anforderungen ansässiger Betriebe hinsichtlich des Immissionsschutzes und zum planinduzierten Mehrverkehrsaufkommen
  • Stellungnahme der IHK-Mittlerer Niederrhein zu Auswirkungen der ansässigen Unternehmen, zu der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (Versorgungsfunktion) und zu den voraussichtlichen Auswirkungen des benachbarten Störfallbetriebs
  • Stellungnahme der Netzgesellschaft Niederrhein zur Versorgung mit Fernwärme, Gas und Elektrizität sowie zu Neu- bzw. Nachpflanzungen von Bäumen
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zu den Auswirkungen eines benachbarten Störfallbetriebes und zur Nutzung von Photovoltaik- und Solarthermiemodulen
  • Stellungnahme von Evonik zur immissionsschutzrechtlichen Situation und zum Störfallrecht
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu Immissionen und Emissionen und zur Verträglichkeit des Planes mit dem benachbarten Störfallbetrieb
  • Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements zu möglichen Konflikten aufgrund von Lärm- und Schallemissionen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu den Belangen des Immissionsschutzes (hier: Schall aus Gewerbe und Verkehr)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Achtungsabständen des benachbarten Störfallbetriebs und zur Energieversorgung
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zur Belastung der Wohnbebauung durch Baulärm

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zum Artenschutz, zu Gehölzstandorten und zur Dach- und Fassadenbegrünung
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu festgesetzten Schutz- und Trennflächen inklusive Vorgaben zu Baum- und Strauchpflanzungen eines zu überplanenden Bebauungsplans, zum vorhandenen Bewuchs im Plangebiet und zur besseren Vernetzung dieser Insellage mit angrenzenden Strukturen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Naturschutzbehörde) zum Biotop- und Artenschutz, zur Erforderlichkeit einer ökologischen Baubegleitung, zur Baumschutzsatzung, zum öffentlichen Grünzug, zu einer Baumreihe und zu Solitärbäumen

Schutzgut Boden

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen (Erdwärme) und bergbaulichen Einwirkungen im Plangebiet
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes zum Schutz des humosen Oberbodens, zur Erdbebengefährdung, zu den Baugrundverhältnissen und zu potenziellen Altlastenstandorten im Plangebiet
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Bodenschutzbehörde) zur Bodenversiegelung bisher brachliegenden Flächen, zur Bewertung der Bodenfunktionen, zu vermuteten Altablagerungen und weiteren schädlichen Bodenveränderungen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Wasserbehörde) zum Einbau/ zur Verwendung von Böden und von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen, zu Bodenverbesserungsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zu Versickerungsmöglichkeiten und zu Zwischenspeichermöglichkeiten durch Dachbegrünung
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu Auswirkungen auf Grundwasserströme und -neubildung, zum Entwässerungskonzept und zu Auswirkungen auf/ durch die große Wasserentnahme eines vorhandenen Betriebes
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Wasserbehörde) zur Versickerung des Niederschlagswassers
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zur Grundwasserentnahme und zur Grundwasserfließrichtung

Schutzgut Klima/ Luft

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Existenz eines gültigen Luftreinhalteplans, zu vorhandenen Messstationen zur Überwachung der Luftqualität und zum Umstand, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu den lokalklimatischen Auswirkungen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Naturschutzbehörde) zu den Klimaauswirkungen einer Neuversiegelung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu Luftschadstoffbelastungen, zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege zu Hinweisen auf die Existenz eines römischen Siedlungsplatzes
  • Stellungnahme der Stadtarchäologie zum Ziel einer vorgreifenden archäologischen Sachverhaltsermittlung

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme des Kommunalbetriebes Krefeld zur Entwässerung des Plangebietes
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zur „Nullvariante", zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zu Standortalternativen
  • Stellungnahme der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG zur Aktivierung bisher un- bzw. untergenutzter Flächen
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zur „Nullvariante", zu den Zielen und Grundsätzen diverser Rechtsgrundlagen, zu Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu Inhalten des Umweltberichts, zu Monitoringmaßnahmen und zur Berücksichtigung vorhandener Gegebenheiten
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH zu möglichen planexternen Kompensationsflächen
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der Denkmalangelegenheiten, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abfallwirtschaft und des Gewässerschutzes
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zum landschaftsökologischen Ausgleich bei Neuversiegelung

 

4. Die gesamtstädtischen und überörtlichen Untersuchungen und Pläne

 

  • GD NRW, o. J.: Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt: Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1: 5.000; Darstellungsmaßstab 1: 25.000)
  • Müller-BBM GmbH, 2014: Luftqualitätsgutachten zur Verifizierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen Obergath und Untergath (B 57) in Krefeld - Maßnahme M 2/10 Luftreinhalteplan Krefeld
  • UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten
  • WertSicht GmbH und Infrastruktur & Umwelt Professor Böhm und Partner, 2020: KrefeldKlima 2030 - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld
  • Onlineportal „NRW-Umweltdaten vor Ort" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.uvo.nrw.de/)
  • Onlineportal „ELWAS-WEB" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (https://www.elwasweb.nrw.de/)
  • Onlineportal „TIM-online NRW" der Bezirksregierung Köln (https://www.tim-online.nrw.de/)
  • Onlineportal „Umgebungslärm in NRW" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de/)
  • STADT KREFELD, 2018b: 1. Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 3 für den Ballungsraum Krefeld (Stand: 19.10.2018)
  • REGIONALPLAN DÜSSELDORF, 2018: Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf, April 2018
  • BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF, 2010: Luftreinhalteplan Krefeld vom 31.10.2019
  • Solarpotenzialkataster (https://www.solare-stadt.de/krefeld/Solarpotenzial-kataster)
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Messorte der Luftqualitätsüberwachung NRW „Diskontiuierliche Immissionsuntersuchungen 1. Quartal 2020"
  • VV-Artenschutz, 2016: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016
  • MWEBWV & MKULNV, 2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter herangezogen. Auch diese Informationen sowie das aktuelle Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014) sowie das aktuelle Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld (2017) können während der Offenlage eingesehen werden.

Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 28.04.2023 - 02.06.2023
OrtsteileStadtbezirk Süd
LageKrefeld-Süd

Kontakt

Iris Adams

Telefon: 0 21 51 / 86-3734

E-Mail: iris.adams@krefeld.de

Zimmer 286

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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