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Bebauungsplan 690 1. Änderung - östlich Grotenburgstraße -; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 690 1. Änderung in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 690 1. Änderung
Das künftige Plangebiet befindet sich an der Grotenburgstraße in zentraler Lage zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Rott, Germaniastraße und Grotenburgstraße, südöstlich der Karl-Hügel-Straße. Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 5.750 . Im Westen endet das Plangebiet mit der Grotenburgstraße, während der östliche Rand durch die Gärten der Grundstücke am Rott begrenzt wird. Die südliche und nördliche Abgrenzung ergibt sich aus den vorhandenen Bestandsbebauungen und Gärten an der Grotenburgstraße, die nördliche zudem aus der Stichstraße vom Rott.

Anlass und Ziel der Planung

Die Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet kam mit der Idee auf die Stadt Krefeld zu, eine Neubebauung und Nachverdichtung der rückwärtigen Flächen an der Grotenburgstraße vorzunehmen.

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan 690 ist eine zusätzliche Innenbebauung ausgeschlossen. Infolge der im zugehörigen Planverfahren geäußerten Stellungnahmen der Bürger wurden überbaubare Flächen nur in den Straßenrandbereichen festgesetzt und die schon bestehende Bebauung in der 2. Reihe wurde planungsrechtlich gesichert. Der durch große Gartenbereiche geprägte Innenbereich wurde durch eine Festsetzung zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern geschützt. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich zurzeit nur ganz vereinzelt im Straßenrandbereich.

Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die in Rede stehenden Flächen grenzen an die vorhandene Bebauung der Stichstraße Rott 106 bis 124 und die westlich angrenzende Bebauung an der Grotenburgstraße an und sind damit geeignet, die Bebauung städtebaulich geordnet zu ergänzen. Für eine Neuordnung und Bebauung der Flächen an der Grotenburgstraße sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu schaffen.

Ziel des Bebauungsplanes 690 1. Änderung ist es,

  • eine städtebaulich geordnete, für das Umfeld verträgliche Innenentwicklung zu fördern, indem eine bereits erschlossene innerstädtische Fläche genutzt wird,
  • die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung der bisher ungenutzten Flächen zu schaffen und
  • das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet nachhaltig zu stärken.

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan 690 - Im Bereich nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott - für den Geltungsbereich der 1. Änderung geändert werden.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan 690 1. Änderung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird für das Plangebiet, wie bereits im derzeit geltenden Bebauungsplan 690, die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) vorsehen. Die Erschließung des Plangebietes soll über eine private Zufahrt von der Grotenburgstraße erfolgen. Zudem soll eine Durchlässigkeit für Fußgänger zum nördlichen Anschluss an die Straße Rott ermöglicht werden.

Die Fläche der Planung setzt sich aus den Flurstücken 671, 792 und 1218 zusammen und umfasst etwa 3.368 . An der Grotenburgstraße soll die Bestandsbebauung erhalten bleiben. In zweiter Reihe sowie dahinterliegend sind jeweils zwei - somit insgesamt vier - freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen, was vier Wohneinheiten entspricht. Die Einfamilienhäuser weisen ein Vollgeschoss zuzüglich eines Nicht-Vollgeschosses mit Flachdach auf und sollen zudem durch eine Höhenfestsetzung beschränkt werden. Die Flachdächer sollen eine Dachbegrünung erhalten. Kellergeschosse sind nicht vorgesehen.
Die Grundstücksgrößen bewegen sich zwischen etwa 500 und etwa 900 . Die Gebäudegrößen stellen sich dementsprechend differenziert dar.
Die Versorgung der Gebäude mit Stellplätzen erfolgt über jeweils mindestens eine Garage auf dem eigenen Grundstück. Ergänzend sind 10 Stellplätze östlich der Bestandsbebauung an der Grotenburgstraße (Nrn. 67 und 69) vorgesehen, welche eben diesen Anwohnern durch Baulasteintragung zur Verfügung gestellt werden sollen, um den Parkdruck an der Grotenburgstraße zu verringern.

Die möglichen Größen der Einfamilienhäuser werden sich letztlich an der Größe des jeweiligen Grundstücks orientieren. In dem Bebauungsplanvorentwurf, welcher das grundsätzliche städtebauliche Konzept verdeutlicht, sind zunächst Gebäude mit einem Grundriss von 11 m x 11 m dargestellt.
Die Grundstücke der Einfamilienhäuser sollen begrünt und vorhandene Bäume der bisherigen Erhaltungsfestsetzung entsprechend möglichst erhalten werden. Sofern der Erhalt nicht möglich ist, sollen zu fällende Bäume gemäß Baumschutzsatzung ersetzt werden. Zur Sicherung der geplanten Dachbegrünung ist eine Festsetzung vorgesehen. Darüber hinausgehende Festsetzungen zur Begrünung oder zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren geprüft.
Insgesamt sollen die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Baunutzungsverordnung nicht ausgeschöpft werden. Die Werte einer GRZ von maximal 0,3 und einer GFZ von maximal 0,6 unterschreiten die Obergrenzen deutlich und entsprechen dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan 690.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffent-lichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am 17. November 2021 um 18.00 Uhr
im Rathaus Bockum, Ratssaal,
Uerdinger Straße 585, 47800 Krefeld

in der Krefelder Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Straßenbahnlinien 042 und 043 (Haltestelle Bockumer Platz) erreichbar.

Nach der Corona-Schutzverordnung erhalten zu dieser Veranstaltung nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt. Auf dem Gelände herrscht Maskenpflicht. Am Eingang des Veranstaltungsraums werden sowohl die persönlichen Daten auf einer Namensliste zur evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten vermerkt als auch Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Den Besuchern werden Sitzplätze fest zugewiesen. Die am Eingang erfassten persönlichen Daten werden nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.

Unter Beachtung der genannten Regeln kann an der Veranstaltung jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 17.11.2021 - 17.11.2021
OrtsteileStadtbezirk Ost (Bockum)
LageKrefeld-Bockum

Kontakt

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

E-Mail: andre.sagawe@krefeld.de

Zimmer 280

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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