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Bebauungsplan 687 - Mauritzstraße / Haberlandstraße; erneute Offenlage

Bebauungsplan 687 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 687

Das ca. 12 ha große Plangebiet liegt im Nordosten des Krefelder Stadtgebiets im Stadtbezirk Uerdingen. Nördlich gelegen befindet sich der Elfrather See und nordwestlich die Autobahnanschlussstelle Krefeld-Gartenstadt der Bundesautobahn 57. Die Fläche des Plangebiets liegt zwischen dem Bruchweg im Westen, dem Charlottering im Norden, der Parkstraße im Osten und der Haberlandstraße im Süden.

Anlass und Ziele der Planung


Das Plangebiet liegt innerhalb der rechtsgültigen Bebauungspläne 326 und 490. Die Flächen wurden im Wesentlichen bislang nicht bebaut. Das gültige Planungsrecht sieht für einen großen Teil der Plangebietsflächen eine Bebauung mit Geschosswohnungsbauten mit bis zu zwölf Geschossen entsprechend dem städtebaulichen Konzept der 1970er Jahre vor. Im östlichen Bereich zwischen Parkstraße und Mauritzstraße stellt sich die Bebauung als ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern dar. Auf Grundlage des Bebauungsplans 490 entstand in den 1980er und 1990er Jahren südlich der Haberlandstraße aufgrund des veränderten Bedarfs an Wohnraum eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung. Inzwischen haben sich die Wohnbedürfnisse geändert und erfordern eine Umorientierung der städtebaulichen Rahmenplanung. Es ist beabsichtigt, mit der vorliegenden Planung die Entwicklung eines familienfreundlichen Wohnquartiers und die bauliche Ergänzung des Bestands mit überwiegend Reihen- und Doppelhausbebauung vorzubereiten. Ergänzt werden die Einfamilienhausstrukturen durch vereinzelte Mehrfamilienhausbauten sowie durch eine vierzügige Kindertagesstätte. Die Planung entspricht den beschlossenen Zielen der Stadt Krefeld zur Mobilisierung des Wohnungsbaupotentials und zur Deckung des Wohnraumbedarfs. Die mit dem Bebauungsplan zu schaffenden, planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der teils brachliegenden Flächen bereiten eine städtebaulich geordnete Innenentwicklung und die Umsetzung von qualitativen und nachfrageorientierten Angeboten vor.Durch die umliegenden Straßen ist das Areal verkehrlich gut angebunden.Nahversorgung und soziale Infrastruktur (z.B. Schulen) sowie Grün- und Naherholungsgebiete sind gut erreichbar und schaffen optimale Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung.

Die Umsetzung des Bebauungsplans trägt zu einer städtebaulichen Aufwertung bei, die kleinteilige Neubebauung und die Entwicklung von öffentlichen Freiflächen berücksichtigt die städtebaulichen Gegebenheiten in der Umgebung. Getreu dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung sollen bestehende Flächenkapazitäten genutzt werden, um diese einer gebietsverträglichen Nachverdichtung zuzuführen. Durch die Ansiedlung neuer Wohnbauflächen in ein teilweise bestehendes Siedlungsgefüge, die Ergänzung weiterer Nutzungen wie eine Kita und großzügige Freiflächen, wird ein neues städtebauliches Gesamtbild entwickelt und der bestehende, unvollendete Siedlungseindruck ergänzt und aufgewertet. Als Beitrag zur Stärkung des Stadtteils Uerdingen soll ein durchmischtes Wohnquartier mit einem vielfältigen Wohnraumangebot für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Vorgesehen sind rund 130 Doppelund Reihenhäuser sowie vier Neubauten in Form vonGeschosswohnungsbau mit rund 70 Wohneinheiten und einer Kita.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Bebauungskonzept zum Bebauungsplan 687

Das Plangebiet kann grundsätzlich in vier Bereiche gegliedert werden:

Bestehende Einfamilienhausbebauung und Geschosswohnungsbau

Die östlich im Plangebiet liegende Bestandsbebauung ist Bestandteil des Geltungsbereichs und bleibt bestehen. Dabei handelt es sich um die Einfamilienhäuser entlang der Erlenwein- und Mauritzstraße und um Geschosswohnungsbau westlich der Mauritzstraße. Die nördlich angrenzenden Garagengebäude bleiben ebenfalls im Bestand erhalten.

Quartiersmitte/ Geschosswohnungsbau

Der bestehende Geschosswohnungsbau an der Mauritzstraße wird ergänzt durch weitere Neubauten. Am südlichen Eingang in das Quartier sollen zwei neue Geschosswohnungsbauten entlang der Mauritzstraße entstehen. Die Gebäude sind mit Geschossigkeiten von 3 bzw. 4 Vollgeschossen und Flachdach vorgesehen. Ein Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss ist jeweils möglich und vorgesehen. Gemäß städtebaulichen Konzept entstehen hier in der Summe rund 32 Wohneinheiten. Die gewählte Geschossigkeit orientiert sich an den vorhandenen Bestandsgebäuden, sodass eine Staffelung Richtung des nördlich bestehenden zwölfgeschossigen Hochhauses entsteht. Im Norden, westlich des Hochhauses, sieht das städtebauliche Konzept ein fünfgeschossiges Wohngebäude mit ca. 20 Wohneinheiten (ohne Dachgeschoss) vor. Dieses Gebäude bildet den Abschluss des Geschosswohnungsbaus im Norden und den Übergang zur westlich angrenzend geplanten Einfamilienhausbebauung. Die Quartiersmitte wird rückwärtig zu den bestehenden Geschosswohnungsbauten entlang der neuen Planstraße entstehen. Das Angebot von Grünflächen, Car-Sharing-Angeboten und die Kreuzung von Fuß- und Radwege-Beziehungen bilden einen idealen Treffpunkt im Quartier. Südlich der an die Planstraße angrenzenden Einfamilienhausbebauung soll, mit Anbindung an die Mauritzstraße, eine vierzügige Kindertagesstätte entstehen. Diese ist durch eine rückwärtige Fußwegebeziehung gut an die Quartiersmitte angebunden. Über der Kindertagesstätte sollen in einem dreigeschossigen Baukörper rund 22 Wohneinheiten errichtet werden.

Neubau Einfamilienhausbebauung

Die weiteren Flächen des Plangebiets sehen Einfamilienhausbebauung in Form von Doppelhaushälften oder Reihenhausbebauung, anlehnend an die Bestandsbebauung im Umfeld, vor. Im Nordosten des Plangebiets sind die Reihenhäuser mit Flachdach parallel zum Charlottering ausgerichtet, um zusätzlich zum Bereich für die Lärmschutzwall /-wandkombination eine Abschirmung zur Verkehrslärmeinwirkung zu erzielen. Die weiteren Reihenhäuser sind in dem Bereich zur Planstraße (Lückenschluss der Mauritzstraße) ausgerichtet. Im Nordwesten sind die Häuser durch Stichstraßen, abgehend der neu erschlossenen Mauritzstraße, erreichbar. Die geplante Dachform ist in diesem Bereich sowie westlich des neu geplanten Abschnitts der Mauritzstraße das Flachdach. Die Gärten sind tendenziell nach Süden und Südwesten ausgerichtet. Die Reihen- und Doppelhäuser östlich des neuenAbschnitts der Mauritzstraße sind mit traufständigen Satteldächern zur Straße geplant und verfügen über eine Gartenausrichtung zu der geplanten öffentlichen Park- und Spielfläche im Zentrum des Plangebiets. Die Häuser der südlichen Planstraße werden direkt vondem neuen Straßenabschnitt der Mauritzstraße aus erschlossen. Die südliche Bebauung wird durch Stichwege von der Haberlandstraße und der Mauritzstraße aus erschlossen. Für die Einzel- und Doppelhäuser sowie Reihenhäuser im südlichen Plangebietsteil wird die Dachform Satteldach aus dem benachbarten Bestand südlich und westlich der bestehenden Mauritzstraße aufgegriffen. Alle Dachflächen sehen die Belegung mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie vor, diese werden für Flachdächer in Kombination mit einer Dachbegrünung dargestellt. Entsprechende Regelungen zur Errichtung von PV-Anlagen werden im städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

Öffentliche/ private Grünflächen

Von Süden nach Norden zieht sich eine öffentliche Grünfläche durch das Quartier, somit entsteht ein durchgrüntes Quartier. Die Grünfläche ist aufgrund ihrer zentralen Lage für die Anwohner zugänglich und kann demnach als Quartiersmitte dienen. Die Grünfläche gliedert sich von Norden nach Süden in drei Abschnitte:

- Ortsrandeingrünung mit LSW entlang des Charlotterings,
- zentrale Park- und Spielfläche
- südliche Spielfläche und Grünverbindung.

Die dargestellte Spielfläche, mittig des Plangebiets, ist im privaten Besitz, zugehörig zum östlich angrenzenden Geschosswohnungsbau. Die Grünfläche angrenzend an die Kindertagesstätte wird dieser als private Außenspielfläche zugeordnet. Östlich der Außenspielfläche entsteht ergänzend eine öffentliche Spielfläche. Die Ein- und Mehrfamilienhausbebauung weisen jeweils private Freiflächen in Form von Gärten auf.

Erschließungs- und Verkehrskonzept


Motorisierter Individualverkehr

Die Mauritzstraße wird im Nordwesten, ergänzend zum Bestand, geschlossen. Zudem wird auf Höhe der Gabelung Mauritzstraße/ Erlenweinstraße eine öffentliche Planstraße als Verbindung Richtung Westen über die Mauritzstraße in Richtung Bruchweg entstehen. Die verkehrliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an den Bruchweg selbst ist über eine Stichstraße im Bestand (Anlieger) gegeben. Um die Verund Entsorgung des nordöstlichen Gebiets sicherzustellen wird eine weitere öffentliche Planstraße abgehend von der Erlenweinstraße angelegt. Die Zuwegung zu den Einfamilienhäusern erfolgt ansonsten über Privaterschließung.

Insgesamt wird für jedes Einfamilienhaus wahlweise die Kombination aus einer Garage und einem Stellplatz oder einem Carport und einem Stellplatz geplant. Die Stellplätze für den Geschosswohnungsbau werden im städtebaulichen Vertrag zum Planungsvorhaben geregelt. Die vertragliche Regelung sieht analog zur Stellplatzverordnung NRW für den öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau (WA 7 und WA 8) einen Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen pro Wohnung vor. Ergänzend hierzu entstehen an der südlichen Planstraße rund 12 öffentliche Stellplätze für ein Car-Sharing-Angebot und Elektrofahrzeuge. Weitere Stellplätze können im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen geschaffen werden. In der neu ausgebauten Mauritzstraße sind insgesamt sechs Stellplätze in straßenbegleitenden Parkbuchten vorgesehen, im Bereich der neuen Mischverkehrsflächen sind zur Verkehrsberuhigung neben Baumstandorten im Anschluss an die Mauritzstraße weitere zwei Parkstände auf der Fahrbahn und auf der Mischverkehrsfläche im Anschluss an die Erlenweinstraße insgesamt fünf Parkstände vorgesehen.

Die Kindertagesstätte ist an den im Bestand vorhandenen Parkplätzen an der öffentlichen Verkehrsfläche der Mauritzstraße gelegen. Es ist vorgesehen, dass die bestehenden Stellplätze auch für den Hol- und Bringverkehr der Kita genutzt werden. Damit kann die Versiegelung durch weitere oberirdische Stellplätze auf dem privaten Grundstück reduziert werden. Die notwendigen Stellplätze für die Beschäftigten der Kita sind südlich des Gebäudes angeordnet. Für die über der Kita geplanten Wohneinheiten werden die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht.

Im Zuge des Verfahrens wurde ein Verkehrsgutachten6 zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit des umliegenden Verkehrsnetzes erstellt. Hierbei wurden die durch das Bauvorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation dargestellt und die verkehrlichen Konsequenzen des Vorhabens abgeschätzt. Im Zentrum standen die Leistungsfähigkeitsbetrachtung an den Knotenpunkten Parkstraße / Rather Straße, Parkstraße / Haberlandstraße und Parkstraße / Friedensstraße. Durch das Plangebiet sind mit insgesamt rund 200 geplanten Wohneinheiten und einer bis zu vierzügigen Kita insgesamt rund 1.400 zusätzliche Kfz-Fahrten pro Tag zu erwarten. Für die vormittägliche Spitzenstunde (07.00-08.00 Uhr) werden bis zu 160 Kfz-Fahrten/h und für die nachmittägliche Spitzenstunde (16.00-17.00 Uhr) bis zu 135 Kfz-Fahrten/h prognostiziert.

Detaillierte Ergebnisse können der verkehrsgutachterlichen Untersuchung entnommen werden.



ÖPNV


Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde die Machbarkeit und Verortung der Umlegung des Linienverlaufes der Buslinie 058 mit einer Haltestelle im Plangebiet untersucht. Nach gutachterlicher Einschätzung wäre im Vergleich zu einer Verlängerung des Linienwegs über die Mauritzstraße eine Takterhöhung in den Hauptverkehrszeiten von größerer Bedeutung. Demnach könnte damit die Attraktivität des ÖPNV unabhängig vom Linienweg der Buslinie 058 erheblich gesteigert werden. Seitens der Verkehrsbetriebe der Stadt Krefeld ist eine Verlängerung und ein Ausbau der bestehenden Buslinien über die Mauritzstraße und die Umsetzung weiterer Haltestellen im Plangebiet zu berücksichtigen. Die Mauritzstraße muss daher für Busse (auch Gelenkbusse) befahrbar sein. Die neue Verkehrsfläche ist so zu bemessen, dass ein Ausbau von Haltestellen zukünftig möglich ist, dies wurde durch eine Schleppkurvenprüfung im Zuge der Ausbauplanung berücksichtigt. Konkrete Planungen für die Verlängerung der Buslinie und die Anordnung der Haltestellen müssen im Bedarfsfall ausgearbeitet werden und liegen zum aktuellen Verfahrensstand nicht vor.


Grün- und Freiraumkonzept

Zentrales Thema des Grün- und Freiraumkonzepts ist die großzügig angelegte Grünfläche, die sich von Süden nach Norden des Plangebiets erstreckt. Ergänzt wird die Grünfläche durch einen Spielplatz entlang des südlich gelegenen Weges, der die Haberlandstraße/Mauritzstraße mit der Planstraße verbindet. Anknüpfend an das Straßennetz sollen Fuß- und Radwege das Durchqueren des Gebiets ermöglichen. Von der Straßenkreuzung Haberlandstraße/ Mauritzstraße führt ein Fuß- und Radweg in das Quartier. Der Weg kreuzt die Planstraße und wird weiter Richtung Nordwesten und Osten geführt. Der Weg Richtung Nordosten ermöglicht eine weitere Wegeführung durch die Grünfläche bis hin zum Norden des Plangebiets. Im Norden des Plangebiets ist ein Lärmschutzwall/-wandkombination zur Abschirmung der Verkehrslärmeinwirkung des Charlotterings vorgesehen. Dort teilt sich die geplante Fußwegeverbindung noch einmal Richtung Westen und Osten parallel zur geplanten Lärmschutzwall/- wandkombination.

Ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine Artenschutzprüfung Stufe 1 wurden im Zuge des Verfahrens erstellt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ist aufgrund des bestehenden Planungsrechts nicht zu erstellen.

 

 

Erneute Öffentliche Auslegung


Der Entwurf des Bebauungsplanes 687 - Mauritzstraße / Haberlandstraße - liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 2. Juni 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023


montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bahnhof), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bahnhof)sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)


Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

Wohn-/ Wohnumfeldfunktion, Erholung, Belastung durch Straßen- und Gewerbelärm, Freizeitlärm, Geruch, Licht


Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten, artenschutzrechtliche Aspekte zu Säugetieren (Fledermäusen) und Vögeln, Bestandssituation der Biotoptypen und Vegetationsstrukturen, geplante Vegetationsstrukturen, Wirkungen der Dachbegrünung

Schutzgut Boden

Aussagen der Bodenkarte (BK 50), Bodenversiegelungen, Vorbelastung der Böden durch menschliche Eingriffe und Altlasten (Altlastverdachtsflächenkataster), Aussagen zur Erdbebengefahr, Erkenntnisse zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet

Schutzgut Fläche

Bestehende, planungsrechtlich bereits zulässige und geplante Flächeninanspruchnahme, Nutzungsumwandlung von Flächen, keine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Innenentwicklung

Schutzgut Wasser

Wasserschutzzone, Hochwasserrisikogebiet, keine Oberflächengewässer, kein Überschwemmungsgebiet im Planbereich, Entwässerung des Plangebiets, Auswirkungen auf das Grundwasser

Schutzgut Klima/ Luft

Aussagen der Gesamtstädtischen Klimaanalyse zum Untersuchungsgebiet, Klimafunktionskarte, Auswirkungen von Flächenversiegelungen auf das Lokalklima, Aussagen des Luftreinhalteplans Krefeld zum Untersuchungsgebiet, Luftschadstoffbelastung durch Gewerbe und Verkehr, Wirkungen der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen

Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild

Wirkung der neuen Wohnbauflächen auf das Ortsbild, Möglichkeiten der Veränderung des Ortsbilds aufgrund bestehendem und geplantem Planungsrecht, Wirkungen der Begrünungsfestsetzungen, Wirkung der Lärmschutzanlage mit Bepflanzung, öffentliche Grünflächen

Schutzgut Kultur- sonstige Sachgüter
Keine Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Denkmalbereiche im Plangebiet vorhanden, öffentliche Infrastruktur

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete zu erwarten
  • Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe 1 und 2)) und Wirkfaktoren der Planumsetzung auf die betrachteten Arten
  • Zur Bewältigung der Eingriffsregelung
  • Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern durch die Anforderungen des Fachrechts und der fachrechtlichen Verfahren
  • Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Plangebiet
  • Zur Abschätzung der Klimafolgen der Planung (siedlungsstrukturelle Bewertung der Planung im Hinblick auf den Klimaschutz,
  • Frage der Vorsorge vor Hitze- und Überflutungsereignissen)
  • Keine Störfallbetriebe im Umfeld
  • Zu Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)

 

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter:

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

  • Peutz Consult GmbH, Luftschadstoffuntersuchung

  • Peutz Consult GmbH, Schalltechnische Untersuchun
  • Peutz Consult GmbH , Mikroskalige Klimauntersuchung
  • Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Verkehrsuntersuchung

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Normann Landschaftsarchitekten, Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Normann Landschaftsarchitekten, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP - Stufe I/II)

Schutzgut Boden

  • Dr. Tillmanns Consulting GmbH, Bodenuntersuchung
  • Dr. Tillmanns Consulting GmbH, Sanierungskonzept
  • Dr. Tillmanns Consulting GmbH, Bodenmanagementkonzept

Schutzgut Wasser

  • Dr. Tillmanns Consulting, Grundwasseruntersuchung


Schutzgut Klima/ Luft

  • Peutz Consult GmbH , Mikroskalige Klimauntersuchung


3. Stellungnahmen

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

  • Stellungnahme der Autobahn GmbH zu Schutzzonen der Autobahn und zum Ausbau der A57
  • Stellungnahme der EGK zu Lärm- und Lichtimmissionen durch die Müll- und Klärschlammverbrennungsanlag
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (Unteren Immissionsschutzbehörde) zum schalltechnischen Gutachten
  • Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf zu den Anforderungen ansässiger Betriebe hinsichtlich des Immissionsschutzes und zum geplanten Gewerbegebiet nördlich des Charlotterings
  • Stellungnahme der IHK-Mittlerer Niederrhein zu Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe
  • Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Schallreflektion

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (Unteren Naturschutzbehörde) zur Flora und Fauna, zum Pflanzkonzept und zur Dachbegrünung
  • Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld zum Schutz der vorhandenen Bäume
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zum Artenschutz, zu Gehölzstandorten, zur Dach- und Fassadenbegrünung und zur Vorgärtengestaltung

Schutzgut Boden

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz (Unteren Bodenschutzbehörde) zu Auffüllungen im Plangebiet
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Erdbebengefährdung und zu den Baugrundverhältnissen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Wasserbehörde) zum Einbau / zur Verwendung von Böden und von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen, zu Bodenverbesserungs-maßnahmen

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme der Bezirksregierung zu Risikogebieten des Rheins und zur Wasserschutzzone
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (Untere Wasserbehörde) zu Wasserschutzzone, zur Niederschlagswasserbeseitigung

Schutzgut Klima/ Luft

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beeinträchtigung der Luftqualität

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu Bau- und Bodendenkmälern

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme des Kommunalbetriebes Krefeld zur Entwässerung des Plangebietes
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Entwässerung der Lärmschutzanlage
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der Denkmalangelegenheiten, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abfallwirtschaft und des Gewässerschutzes

 

4. Die gesamtstädtischen und überörtlichen Untersuchungen und Pläne

  • GD NRW, o. J.: Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt: Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1: 5.000; Darstellungsmaßstab 1: 25.000)
  • Müller-BBM GmbH, 2014: Luftqualitätsgutachten zur Verifizierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen Obergath und Untergath (B 57) in Krefeld - Maßnahme M 2/10 LRP KR
  • UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten
  • WertSicht GmbH und Infrastruktur & Umwelt Professor Böhm und Partner, 2020: KrefeldKlima 2030 - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld
  • Onlineportal „NRW-Umweltdaten vor Ort" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.uvo.nrw.de/)
  • Onlineportal „ELWAS-WEB" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (https://www.elwasweb.nrw.de/)
  • Onlineportal „TIM-online NRW" der Bezirksregierung Köln (https://www.tim-online.nrw.de/)
  • Onlineportal „Umgebungslärm in NRW" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de/)
  • STADT KREFELD, 2018b: 1. Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 3 für den Ballungsraum Krefeld (Stand: 19.10.2018)
  • REGIONALPLAN DÜSSELDORF, 2018: Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf, April 2018
  • BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF, 2010: Luftreinhalteplan Krefeld vom 31.10.2019
  • Solarpotenzialkataster (https://www.solare-stadt.de/krefeld/Solarpotenzialkataster)
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Messorte der Luftqualitätsüberwachung NRW „Diskontiuierliche Immissionsunter-suchungen 1. Quartal 2020"
  • VV-Artenschutz, 2016: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren
  • Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016
  • MWEBWV & MKULNV, 2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutz-güter herangezogen. Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (erneute Offenlage) 02.06.2023 - 03.07.2023
OrtsteileStadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen

Kontakt

Iris Adams

Telefon: 0 21 51 / 86-3734

E-Mail: iris.adams@krefeld.de

Zimmer 286

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld