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9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nordwestlich der Kreuzung Untergath und Bäkerpfad

Bebauungsplan 840 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Fläche wird im Norden durch gewerbliche Nutzungen, im Osten durch den Bäkerpfad, im Süden durch die B 57 Untergath und im Westen durch gewerbliche Nutzungen umgrenzt.

Änderungsbereich

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich nordwestlich der Kreuzung B 57 Untergath und Bäkerpfad im Krefelder Ortsteil Dießem / Lehmheide.

Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlass der Planung und Entwicklungsziele

Die Fläche des Änderungsbereiches ist nach dem derzeitigen Planungsrecht eine Fläche, die zur potentiellen Erweiterung bzw. zur Neuansiedlung eines Industriestandortes genutzt werden kann. Der bisherige Grundstückseigentümer hat das bisherige Planrecht baulich nicht umgesetzt. Das Potential der Fläche blieb ungenutzt. Mit einem Eigentümerwechsel der in Rede stehenden Flächen wird eine städtebauliche Neustrukturierung des Änderungsbereiches angestrebt. Die Fläche soll zukünftig als zukunftsorientierter Gewerbestandort entwickelt werden. Es soll eine Nutzungsmischung aus den Bereichen Forschung, Lehre und Arbeiten vorgesehen werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll ein „Innovations- und Technologiecampus" entstehen. Ziele und Inhalte der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind

  • die Erschließung von zukunftsorientierten Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf,
  • die Sicherung von Erweiterungsflächen bestehender Gewerbebetriebe und Sicherung von Ansiedlungsflächen für neue Gewerbestandorte,
  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • die Nutzung von Synergieeffekten durch bestehende Gewerbestrukturen,
  • die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  • der sparsame Umgang mit Grund und Boden und
  • die Inanspruchnahme von Flächen im Innenbereich und Schutz von Flächen im Außenbereich.

Um die städtebaulichen Ziele des Vorhabens zu sichern, ist die Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld erforderlich. Dazu wird der Flächennutzungsplan über die 9. Änderung geändert.

 

Öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplan liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 28. April 2023 bis einschließlich 2. Juni 2023

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)


Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

Wohn-/ Wohnumfeldfunktion, Erholung, Belastung durch Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm, Erschütterungen, Geruch, Licht, Stäube und Strahlung, Auswirkungen eines Störfallbetriebs

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten, artenschutzrechtliche Aspekte zu Säugetieren (Fledermäusen) und Vögeln, Bestandssituation der Biotoptypen und Vegetationsstrukturen

Schutzgut Boden

Aussagen der Bodenkarte (BK 50), Bodenversiegelungen, Vorbelastung der Böden durch menschliche Eingriffe und Altlasten (Altlastverdachtsflächenkataster), Aussagen zur Erdbebengefahr

Schutzgut Fläche

Bestehende, planungsrechtlich bereits zulässige und geplante Flächeninanspruchnahme, Nutzungsumwandlung von Flächen, keine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Innenentwicklung (Schonung Außenbereich)
Schutzgut Wasser

Keine Oberflächengewässer, keine Wasserschutz-, Hochwasser-Risiko- und Überschwemmungsgebiete im Planbereich, Entwässerung des Plangebiets, Auswirkungen auf das Grundwasser durch Versiegelungen und die überwiegende Ableitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation

Schutzgut Klima/ Luft

Aussagen der Gesamtstädtischen Klimaanalyse zum Untersuchungsgebiet, Auswirkungen von Flächenversiegelungen auf das Lokalklima, Aussagen des Luftreinhalteplans Krefeld zum Untersuchungsgebiet, Luftschadstoffbelastung durch Gewerbe und Verkehr, Wirkungen einer Dachbegrünung

Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild

Wirkung der Gewerbe- und Grünflächennutzungen auf das Ortsbild, Möglichkeiten der Veränderung des Ortsbilds aufgrund bestehendem und geplantem Planungsrecht

Schutzgut Kultur- sonstige Sachgüter

Keine Baudenkmäler und Denkmalbereiche im Plangebiet vorhanden, zwei vermutete Bodendenkmäler, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Hochschule, Kindergarten und Jobcenter im Umfeld des Plangebietes als Sachgüter

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete zu erwarten
  • Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorprüfung auf potenziell vorkommende Tierarten) und Wirkfaktoren der Planumsetzung auf die betrachteten Arten
  • Zur Bewältigung der Eingriffsregelung
  • Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern durch die Anforderungen des Fachrechts und der fachrechtlichen Verfahren
  • Zur Möglichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien und zur energieeffizienten Nutzung im Plangebiet
  • Zur Abschätzung der Klimafolgen der Planung (siedlungsstrukturelle Bewertung der Planung im Hinblick auf den Klimaschutz, Frage der Vorsorge vor Hitze- und Überflutungsereignissen)
  • Auswirkungen eines benachbarten Betriebsbereichs eines Störfallbetriebs auf das Plangebiet, Ausschluss von Störfallbetrieben im Plangebiet
  • Zu Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)

 

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter:

 

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Kölner Büro für Faunistik, 2020: Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der 9. Flächennutzungsplanänderung im Bereich nordwestlich der Kreuzung Untergath und Bäkerpfad sowie des Bebauungsplanes 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad -

 

3. Stellungnahmen

 

Schutzgut Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den möglichen Auswirkungen eines benachbarten Betriebsbereichs eines Störfallbetriebs und zur immissionsschutzrechtlichen Situation
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen
  • Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf zu den Anforderungen ansässiger Betriebe hinsichtlich des Immissionsschutzes und zum planinduzierten Mehrverkehrsaufkommen
  • Stellungnahme der IHK-Mittlerer Niederrhein zu Auswirkungen der ansässigen Unternehmen, zu der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (Versorgungsfunktion) und zu den voraussichtlichen Auswirkungen des benachbarten Störfallbetriebs
  • Stellungnahme der Netzgesellschaft Niederrhein zur Versorgung mit Fernwärme, Gas, Wasser und Elektrizität
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zu den Auswirkungen eines benachbarten Störfallbetriebes und zur Nutzung von Photovoltaik- und Solarthermiemodulen
  • Stellungnahme von Evonik zur immissionsschutzrechtlichen Situation und zum Störfallrecht
  • Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements zu möglichen Konflikten aufgrund von Lärm- und Schallemissionen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu den Belangen des Immissionsschutzes (hier: Schall aus Gewerbe und Verkehr)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Achtungsabständen des benachbarten Störfallbetriebs und zur Energieversorgung
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zur Belastung der Wohnbebauung durch Baulärm


Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zum Artenschutz, zu Gehölzstandorten und zur Dach- und Fassadenbegrünung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Naturschutzbehörde) zum Biotop- und Artenschutz, zur Erforderlichkeit einer ökologischen Baubegleitung, zur Baumschutzsatzung, zum öffentlichen Grünzug, zu einer Baumreihe und zu Solitärbäumen

Schutzgut Boden

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen (Erdwärme) und bergbaulichen Einwirkungen im Plangebiet
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes zum Schutz des humosen Oberbodens, zur Erdbebengefährdung, zu den Baugrundverhältnissen und zu potenziellen Altlastenstandorten im Plangebiet
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Bodenschutzbehörde) zur Bodenversiegelung bisher brachliegenden Flächen, zur Bewertung der Bodenfunktionen, zu vermuteten Altablagerungen und weiteren schädlichen Bodenveränderungen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Wasserbehörde) zum Einbau/ zur Verwendung von Böden und von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen, zu Bodenverbesserungsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zu Versickerungsmöglichkeiten und zu Zwischenspeichermöglichkeiten durch Dachbegrünung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Wasserbehörde) zur Versickerung des Niederschlagswassers
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zur Grundwasserentnahme und zur Grundwasserfließrichtung

Schutzgut Klima/ Luft

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Existenz eines gültigen Luftreinhalteplans, zu vorhandenen Messstationen zur Überwachung der Luftqualität und zum Umstand, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt (Untere Naturschutzbehörde) zu den Klimaauswirkungen einer Neuversiegelung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu Luftschadstoffbelastungen, zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege zu Hinweisen auf die Existenz eines römischen Siedlungsplatzes

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme des Kommunalbetriebes Krefeld zur Entwässerung des Plangebietes
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Bezirksverband Krefeld/ Viersen e. V. zur „Nullvariante", zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zu Standortalternativen
  • Stellungnahme der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG zur Aktivierung bisher un- bzw. untergenutzter Flächen
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu Inhalten des Umweltberichts, zu Monitoringmaßnahmen und zur Berücksichtigung vorhandener Gegebenheiten
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH zu möglichen planexternen Kompensationsflächen
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der Denkmalangelegenheiten, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abfallwirtschaft und des Gewässerschutzes
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zum landschaftsökologischen Ausgleich bei Neuversiegelung

 

4. Die gesamtstädtischen und überörtlichen Untersuchungen und Pläne

 

  • GD NRW, o. J.: Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt: Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1: 5.000; Darstellungsmaßstab 1: 25.000)
  • Müller-BBM GmbH, 2014: Luftqualitätsgutachten zur Verifizierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen Obergath und Untergath (B 57) in Krefeld - Maßnahme M 2/10 Luftreinhalteplan Krefeld
  • UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten
  • WertSicht GmbH und Infrastruktur & Umwelt Professor Böhm und Partner, 2020: KrefeldKlima 2030 - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld
  • Onlineportal „NRW-Umweltdaten vor Ort" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.uvo.nrw.de/)
  • Onlineportal „ELWAS-WEB" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (https://www.elwasweb.nrw.de/)
  • Onlineportal „TIM-online NRW" der Bezirksregierung Köln (https://www.tim-online.nrw.de/)
  • Onlineportal „Umgebungslärm in NRW" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de/)
  • STADT KREFELD, 2018b: 1. Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 3 für den Ballungsraum Krefeld (Stand: 19.10.2018)
  • REGIONALPLAN DÜSSELDORF, 2018: Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf, April 2018
  • BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF, 2010: Luftreinhalteplan Krefeld vom 31.10.2019
  • Solarpotenzialkataster (https://www.solare-stadt.de/krefeld/Solarpotenzial-kataster)
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Messorte der Luftqualitätsüberwachung NRW „Diskontiuierliche Immissionsuntersuchungen 1. Quartal 2020"
  • VV-Artenschutz, 2016: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016
  • MWEBWV & MKULNV, 2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter herangezogen. Auch diese Informationen sowie das aktuelle Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014) sowie das aktuelle Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld (2017) können während der Offenlage eingesehen werden.

Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (Offenlage) 28.04.2023 - 02.06.2023
OrtsteileStadtbezirk Süd
LageKrefeld-Süd

Kontakt

Iris Adams

Telefon: 0 21 51 / 86-3734

E-Mail: iris.adams@krefeld.de

Zimmer 286

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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