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8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Elfrather See, Asberger Straße und Parkstraße; Offenlage

Die nachstehenden Ausführungen zu Anlass, Zielsetzung und Inhalten der Planung sollen einen ersten Überblick über die Planung und ihre Zielsetzungen bieten. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sind der Planänderungsentwurf, die dazu gehörende Planbegründung mit Umweltbericht, Fachgutachten und die wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Downloadbereich [siehe unten] dieser Seite zur Verfügung stehen.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

Plangebiet

Das ca. 50.000 m² große Plangebiet des Bebauungsplanes 840 liegt im Stadtbezirk KrefeldSüd, nördlich der B 57 Untergath, und wird

  • im Norden durch eine öffentliche Grünfläche an der Feldstraße bzw. die Geltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 291 2. Änderung,
  • im Osten durch die äußere Grenze der Straße Bäkerpfad,
  • im Süden durch den zur Straße B 57 Untergath gehörenden Fuß- und Radweg und
  • im Westen die rückwärtigen Grenzen der an der zur B 57 Untergath gehörenden Stichstraße gelegenen Grundstücke bzw. einer öffentlichen Grünfläche

umgrenzt.


Änderungsbereich

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich zwischen der Regattastrecke des Elfrather Sees im Westen, der Parkstraße im Osten, der Asberger Straße im Norden und dem Badesee des Elfrather Sees im Süden.

Abb.: Übersicht über den FNP-Änderungsbereich und die Umgebung (schematische Abgrenzung)
Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW)


Anlass der Planung und Entwicklungsziele

Der im Nordosten des Krefelder Stadtgebietes liegende „Erholungs- und Sportpark Krefeld" (Elfrather See) stellt ein wichtiges Sport-, Naherholungs- und Freizeitgebiet für die Stadt Krefeld und die nähere Umgebung dar, das im Kern u. a. wasserbezogene Sportnutzungen ermöglicht. Zielsetzung der Stadt ist es, diese wichtige Freizeitfunktion des Erholungs- und Sportparks Elfrather See weiterzuentwickeln und auszubauen.

Die Elakari Estate GmbH ist in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Unternehmen für Wellengenerierungssysteme und Surflagunen „Wavegarden" nach einer Standortuntersuchung in der Rhein-Ruhr-Region und in Abstimmung mit der Stadt Krefeld zu dem Er-gebnis gekommen, dass der Bereich zwischen dem Elfrather See und der Asberger Straße bzw. der Parkstraße in Krefeld für die Errichtung einer professionellen gewerblichen Surfanlage mit ergänzenden, auf den Themenkomplex „Surfen und Freizeit am Wasser" bezogenen Freizeitangeboten geeignet ist. Ergänzt werden soll die Freizeitanlage mit einem Campingplatz. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Planung grundsätzlich geeignet, die angestrebte Weiterentwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld zu unterstützen. Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Abb.: Konzeption Surfpark und Campingplatz
Surfpark und Campingplatz in der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Luftbild: Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) -, Darstellung: Mola Landschaftsarchitekten / Kauth Von Buch Architekten / Elakari Estate / Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, 20.09.2021

Auf einer Fläche von rund 8,5 ha sollen der Surfpark inklusive „surf-naher" Freizeitaktivitäten sowie ein Campingplatz entstehen. Zentraler Baustein der Surfanlage ist ein circa 2,2 ha großes Wasserbecken, in dem auf künstlichen Wellen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden gesurft werden kann. Im Empfangsgebäude nördlich des Beckens sind neben erforderlichen Umkleide- und Duschräumen auch Flächen für Gastronomie und Multifunktionsräume vorgesehen. Ergänzt wird die Anlage durch weitere „surf-nahe" Freizeitangebote wie Pumptrack (spezielle Form einer Skate-Strecke), Skate-Park, Bouldern (spezielle Form des Kletterns), Klettern und Beachvolleyball.

Die bereits in den 1970er Jahren planungsrechtlich vorgesehene Idee eines Zelt- und Campingplatzes am Elfrather See soll nun (in modifizierter Form) umgesetzt werden. Auf der vorhandenen begrünten Anhebung westlich der geplanten Surfanlage soll ein mo-derner Campingplatz mit rund 100 Standplätzen für mobile Unterkünfte (Zelte / Wohnwagen / Wohnmobile / Wohnanhänger („Tiny Houses")) entstehen. Der Campingplatz soll jedoch nicht auf Besucher / Nutzer des benachbarten Surfparks begrenzt werden, sondern allen Camping-Interessierten am Erholungs- und Sportpark Krefeld zur Verfügung stehen. Die Anlage ist für das (zeitlich begrenzte) touristische Camping konzipiert.

Der nun im Zusammenhang mit dem Surfpark geplante Campingplatz soll zwar deutlich kleiner als in den 1970er Jahren geplant ausfallen (rund 3 ha statt 6,3 ha), dafür jedoch ein den heutigen Ansprüchen genügendes Angebot bieten. Aufgrund der sich stetig wandelnden Anforderungen und Bedürfnisse der Bevölkerung an den Übernachtungstourismus auf Campingplätzen, hat die Campingplatzwirtschaft im Wandel der Zeit neue Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen, die auch in die vorliegende Planung eingeflossen sind.

Der dem Vorhaben zugeordnete ruhende Verkehr soll auf den bereits bestehenden und derzeit untergenutzten Parkplätzen im Umfeld über die Parkstraße abgewickelt werden.

Zur Realisierung der geplanten Surfanlage und des Campingplatzes und damit zur qualitativen Weiterentwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld im Bereich zwischen Elfrather See, Asberger Straße, Parkstraße sowie nördlich des Badesees ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Hierzu wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt und der vorhabenbezogene Bebauungsplan 836 (V) aufgestellt.

Ziel der Planung ist, das Gesamtkonzept des Erholungs- und Sportparks Krefeld mit seinen vielfältigen Wassersport- und sonstigen landschaftsbezogenen Freizeitangeboten durch weitere wasser- und freiraumbezogene Freizeit- und Erholungsnutzungen zu ergänzen.

Geplante Darstellungen

Planbilder zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sondergebiet Surfpark, Sport und Freizeit ("SO Surfpark")
Für die geplante Surf- und Freizeitanlage ist die Darstellung eines rund 7 ha großen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Surfpark, Sport und Freizeit" geplant. Die Fläche umfasst neben dem Bereich der Surfanlage (einschließlich des Technikgebäudes im Süden) und des Hauptgebäudes im Norden auch den nordwestlich der Surfanlage geplanten Bereich für die „surf- und wassernahen" Freizeitangebote sowie den nördlichen Teilbereich der Parkplatzanlage P3 an der Parkstraße. Die dortigen Stellplätze sollen den Besuchern und Nutzern des Surfparks und des Campingplatzes zur Verfügung gestellt werden.

Sondergebiet Campingplatz ("SO Camping)
Für den Campingplatz ist im westlichen Anschluss an das Sondergebiet „Surfpark, Sport und Freizeit" die Darstellung eines rund 3 ha großen Sondergebietes, das der Erholung dient, nach § 10 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Campingplatz" vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung eines Campingareals zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Wohnanhängern und „Tiny Houses" (in Form von im Straßenverkehr zugelassenen, jederzeit ortsveränderlichen Wohnanhängern).

Grünflächen
Für die im Bereich nördlich und östlich des Sondergebietes „Surfpark, Sport und Freizeit" bis zur Parkstraße und bis zur Asberger Straße verbleibenden Grünflächen (ca. 3,8 ha) soll die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Zweckbestimmung der Grünflächen von „Sportanlage" in „Parkanlage" geändert werden (Anpassung an den vorhandenen und weiterhin vorgesehenen Bestand).

Weitere Details zur Planung können den im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Dokumenten entnommen werden.


Öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplan liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 4. Februar 2022 bis einschließlich 18. März 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Abweichend von den vorstehenden Öffnungszeiten ist die Verwaltung am Rosenmontag, dem 28.02.2022, geschlossen.

Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitenden der Verwaltung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gilt für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude die „3G-Regel" (Zutritt nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Personen mit einem negativen Testnachweis im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Bitte zeigen Sie Ihren entsprechenden Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind sowie ein amtliches Ausweisdokument bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert vor.

Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-men)

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Straßenverkehrslärm, Freizeitlärm / Betriebslärm, Lärmimmissionen / Erschütterungen / Staubimmissionen während der Bauphase, Infraschall, Gerüche, Lichtemissionen / -immissionen, Funktion des Gebietes und der Umgebung für die menschliche Gesundheit, Freizeit- und Erholungsnutzung des Sees

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
Bestandssituation der Vegetationsstrukturen, Wegfall bestehender Vegetationsstrukturen bei Planumsetzung. Funktion des Gebietes und der Umgebung für Tierarten / tierische Organismen (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Makrozoonbenthos). Auswirkungen der Planumsetzung auf die erfassten Tierarten / tierische Organismen (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Makrozoonbenthos)

Schutzgut Boden
Aussagen der digitalen geologischen Karte und der hydrologischen Karte zum Untersuchungsgebiet, Vorbelastung der Böden im Untersuchungsgebiet (verfüllte Kiesgruben), Erkenntnisse aus den Bodenluft- und Altlastenuntersuchungen. Zunahme der Bodenversiegelung im Plangebiet bei Planumsetzung

Schutzgut Fläche
Bestehende und geplante Flächeninanspruchnahme im Plangebiet

Schutzgut Wasser
Elfrather See und (ehemaliger) Badesee als bestehende Oberflächengewässer, Bestimmung der ökologischen Potenzialklasse der Oberflächengewässer, Grundwasser / Erkenntnisse aus Grundwasserbeprobungen, Trinkwasseschutzgebiet im Nahbereich, Erkenntnisse zum Hochwasserrisiko im Plangebiet, Auswirkungen der Planumsetzung auf die Niederschlagswasserversickerung / das Grundwasser / den Bodenwasserhaushalt

Schutzgut Klima/ Luft
Aussagen des Klimaatlas NRW, der Gesamtstädtischen Klimaanalyse und des Fachinformationssystems Klimaanpassung zum Untersuchungsgebiet. Erkenntnisse des lufthygienischen Gutachtens zu Luftschadstoffen (Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Stickoxide (NOx) im Umfeld des Änderungsbereiches für den Nullfall (= ohne Umsetzung des Planung) und den Planfall (= Umsetzung des Planung)). Auswirkungen der Planumsetzung (zusätzliche Versiegelung, Beseitigung von Gehölzstrukturen, Neuschaffung von Gehölzstrukturen, Schaffung einer künstlichen Wasserfläche) auf das Lokalklima

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Erholung
Landschaft / Landschaftsbild im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Erholungsfunktion der Flächen und Einrichtungen im Plangebiet

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Keine Baudenkmäler im Plangebiet und der näheren Umgebung vorhanden. Spiel- und Freizeitanlagen im Plangebiet als Sachgüter

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete zu erwarten
  • Zur Bewältigung der Eingriffsregelung (Abschichtung auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung)
  • Zur Frage von Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern durch die Anforderungen des Fachrechts und der fachrechtlichen Verfahren
  • Zum Energiebedarf der geplanten Anlage und dem geplanten Einsatz regenerativer Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs (Abschichtung auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung)
  • Zur Abschätzung der Klimafolgen der Planung (Entstehung von CO2-Emissionen durch die Deckung des Energiebedarfs sowie durch den vorhabenbedingten Verkehr) (Abschichtung auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung)
  • Unfall- und Katastrophenfälle (keine Störfall-Betriebsbereiche im Plangebiet bzw. der näheren Umgebung)
  • Zu möglichen planübergreifenden kumulativen Wirkungen der Vorhabenplanung mit anderen Planungen im Umfeld (Gewerbegebiet südlich der Rather Straße, Gewächshausanlage östlich der Parkstraße, Masterplan für den gesamten Elfrather See)

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswir-kungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen des Vorhabens „Surfpark" (Straßenverkehrslärm, Betriebs- / Freizeitlärm)
  • Baulärm- und Erschütterungsprognose sowie Aussagen zur Staubentwicklung zu den Bautätigkeiten beim Bauvorhaben „Surfpark
  • Lichttechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Surfpark" (Beleuchtung der Betriebseinrichtungen, Wege und Parkplätze)

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Artenschutzuntersuchung der Stufen 1 und 2 mit Fokus auf bestimmte Vogelarten, Fledermäuse und Amphibien (Erfassung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen der Planumsetzung auf planungsrelevante Arten)
  • Untersuchung des Makrozoobenthos (am Gewässerboden lebende tierische Organismen) des Elfrather Sees und des (ehemaligen) Badesees in Form einer ökologischen Zustandsbewertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Schutzgut Boden

  • Untersuchung der im Plangebiet vorhandenen verfüllten Kiesgruben hinsichtlich des Bodenaufbaus / der verwendeten Verfüllmaterialien inklusive Untersuchung der Bodenluft

Schutzgut Wasser

  • Grundwasseruntersuchung (Einfluss der Altablagerung am Vorhabenstandort (bauschutthaltige Verfüllungen) auf das Grundwasser)
  • Untersuchung des ökologischen Gewässerzustandes des Elfrather Sees und des (ehemaligen) Badesees nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Schutzgut Klima/ Luft

  • Lufthygienische Untersuchung zu Luftschadstoffen (Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Stickoxide (NOx)) im Untersuchungsraum durch die bestehende Hintergrundbelastung, die derzeitige Parkplatznutzung, die künftige Parkplatznutzung nach Vorhabenumsetzung sowie durch den vorhabenbedingten Verkehr im untersuchten umliegenden Straßennetz

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben „Surfpark" (bestehende Straßenverkehrsbelastung im relevanten Straßennetz, zu erwartendes Verkehrsaufkommen durch die Vorhabenumsetzung, Ermittlung und Bewertung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrsnetzes nach Vorhabenumsetzung in verschiedenen Erschließungsvarianten)

 

3. Stellungnahmen

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Immissionsschutzbehörde) zu den Immissionsschutzanforderungen an die Planung (Erforderlichkeit Erschütterungsgutachten und Schallimmissionsprognose für die Bauphase sowie Schallimmissionsprognose für die Betriebsphase der geplanten Anlage)
  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zur Erforderlichkeit eines schalltechnischen Gutachtens
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu vorhandenen Belästigungen durch Besucher des Elfrather Sees bzw. Personen auf dem Parkplatz P4 an der Asberger Straße (Lärm, Müll)
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zur bestehenden hohen Verkehrsbelastung der Straße „Reitweg", der Asberger Straße und der Parkstraße mit einhergehenden Lärmbelastungen

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Niederschriften über die Anhörung des Naturschutzbeirates zum Bauleitplanverfahren zu (planungsrelevanten) Tierpopulationen im Plangebiet und der Umgebung (insbesondere Vogel- und Fledermausarten), der Funktion der durch die Planung betroffenen Flächen für die Arten und Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten

Schutzgut Boden

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet (Erdwärme, Steinkohle)
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Erdbebengefährung (Erdbebenzone 0) und zum Baugrund am Planungsstandort
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Bodenschutzbehörde) zur bodenschutzrechtlichen Bewertung der Planänderung (vorhandene verfüllte Kiesgrube, Bodenmanagementkonzept und Grundwassermonitoring bei Baumaßnahmen erforderlich)

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Bewertung der Planänderung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zur Prüfung von Einflüssen des Plangebietes auf die Grundwasserqualität
  • Stellungnahme der LINEG - Linksrheinische Entwässerungs-Genossenschaft zum Aubruchkanal im Nahbereich des Planänderungsbereiches

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der Denkmalangelegenheiten

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Erholung

  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zur Erforderlichkeit, die Planauswirkungen auf die Erholung zu prüfen (Flächenverlust, Verlärmung)

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes sowie des Gewässerschutzes
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Naturschutzbehörde) zum Entwicklungsziel des Landschaftsplans im Planänderungsbereich, zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und die Erholungsvorsorge, zum Biotop- und Artenschutz
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zu den Inhalten der Umweltprüfung (Fachgutachten und Umweltbericht aus dem parallelen Bebauungsplanverfahren heranziehen) und zur Erforderlichkeit, die Planungsziele hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Landschaftsplan und dem Regionalplan zu prüfen
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sowie zum Verzicht auf Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände an die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans im Bereich Elfrather See zur Lärmsituation, zur Luftschadstoffbelastung im Bereich Elfrather See und zur Luftschadstoffempfindlichkeit dieses Bereiches, zum Vorhandensein von gesetzlich geschützten und schutzwürdigen Biotopen im Planungsbereich bzw. im Umfeld, zum Vorkommen von (zum Teil planungsrelevanten) Tierarten (insbesondere Fledermäuse und Vögel), zum Vorhandensein von regionalplanerisch festgelegtem Freiraum und Schutzbereichen, zu vorhandenen Böden (Altablagerungen / Verfüllungen, schutzwürdige Böden), zum Grundwasserkörper und seinem Zustand sowie zur klimatischen und lufthygienischen Funktion der Flächen am Elfrather See

4. Die gesamtstädtischen Untersuchungen und Pläne

  • die Digitale Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld sowie
  • die Gesamtstädtische Klimaanalyse

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter herangezogen.

Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

 

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
  
18. Juni 2020Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
29. September 2020Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
30. Oktober 2020 bis 3. Dezember 2020Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
28. Januar 2021Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
20. Januar 2022Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
27. Januar 2022Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

4. Februar 2022 bis einschließlich
18. März 2022

Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

parallel zur OffenlageBeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Abschließender Beschluss
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Genehmigung der Bezirksregierung
 Bekanntmachung im Amtsblatt
= Verfahrensende und Wirksamwerden

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (Offenlage) 04.02.2022 - 18.03.2022
OrtsteileStadtbezirk Ost (Elfrath), Stadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen, Krefeld-Ost

Kontakt

Stefan Kosak

Telefon: 0 21 51 / 86-3736

E-Mail: stefan.kosak@krefeld.de

Zimmer 287

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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